Öffentliche Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht zur Speicherung von Daten für die Mitglieder der Wahlvorstände in der Stadt Luckenwalde anlässlich der Europawahl und Kommunalwahl am 9. Juni 2024 sowie der Landtagswahl am 22. September 2024
Gemäß § 92 Absatz 6 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz (BbgKWahlG), gemäß § 4 Europawahlgesetz (EuWG) i. V. m. § 9 Absatz 4 Bundeswahlgesetz (BWG) und § 46 Absatz 5 Brandenburgisches Landeswahlgesetz (BbgLWahlG) ist die Wahlbehörde befugt, eine Datei von wahlberechtigten Personen - auch für künftige Wahlen - anzulegen, die zur Tätigkeit in den Wahlvorständen verpflichtet und geeignet sind, sofern der Betroffene der Verarbeitung nicht widersprochen hat.
Zu diesem Zweck dürfen folgende Merkmale gespeichert werden:
- Vor- und Familiennamen,
- Wohnort und Anschrift,
- Telefonnummern und E-Mail-Adressen,
- Tag der Geburt sowie
- bisherige Mitwirkung in Wahlvorständen sowie die jeweils ausgeübte Funktion (Wahlvorsteher, Stellvertreter des Wahlvorstehers, Schriftführer, Stellvertreter des Schriftführers, Beisitzer).
Auf das Widerspruchsrecht nach Artikel 21 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (ABl. L 119 vom 4.5.2016, S. 1; L 314 vom 22.11.2016, S. 72) weise ich hiermit ausdrücklich hin.
Der Widerspruch ist schriftlich bei der Stadt Luckenwalde, Amt Pressearbeit, Verwaltungs- und Kommunalservice, Markt 10, 14943 Luckenwalde zu erklären oder während der Sprechzeiten bei Frau Pötzschke (Telefon 672-257) zur Niederschrift zu geben.
Luckenwalde,10. Januar 2024
Elisabeth Herzog-von der Heide
Bürgermeisterin