Vor dem Jüterboger Tor
Bestattungsformen:
Die Bestattungen können in Erd- / Urneneinzelkindergrabstätten, Erdeinzelgrabstätten, Erdeinzelwahlgrabstätten, Erddoppelwahlgrabstätten und Erdgemeinschaftsanlagen sowie Urneneinzelgrabstätten, kleine Urnenwahlgrabstätten, große Urnenwahlgrabstätten und in der Urnengemeinschaftsanlage sowie Baumbestattungen erfolgen.
Größe des Friedhofes:
4 Hektar
Nutzungsrecht:
Die Dauer der Ruhefrist und des Nutzungsrechtes aller Grabformen beträgt 25 Jahre.
Für Kindergräber beträgt die Ruhefrist und das Nutzungsrecht 20 Jahre.