Waldfriedhof

Bestattungsformen:

Die Bestattungen können in Erdeinzelgrabstätten, Erdeinzelwahlgrabstätten und Erddoppelwahlgrabstätten sowie Urneneinzelgrabstätten, kleine Urnenwahlgrabstätten, große Urnenwahlgrabstätten, der Urnenwand und Urnengemeinschaftsanlage erfolgen.

Größe des Friedhofes:

12 Hektar

Nutzungsrecht:

Die Dauer der Ruhefrist und des Nutzungsrechtes aller Grabformen beträgt 25 Jahre.

 

Seite drucken | Autor: Aileen Nerlich | zuletzt geändert am: 25.11.2024