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Vor dem Jüterboger Tor

Bestattungsformen:

Die Bestattungen können in Erd- / Urneneinzelkindergrabstätten, Erdeinzelgrabstätten, Erdeinzelwahlgrabstätten, Erddoppelwahlgrabstätten und Erdgemeinschaftsanlagen sowie Urneneinzelgrabstätten, kleine Urnenwahlgrabstätten, große Urnenwahlgrabstätten und in der Urnengemeinschaftsanlage sowie Baumbestattungen erfolgen.

Größe des Friedhofes:

4 Hektar

Nutzungsrecht:

Die Dauer der Ruhefrist und des Nutzungsrechtes aller Grabformen beträgt 25 Jahre.
Für Kindergräber beträgt die Ruhefrist und das Nutzungsrecht 20 Jahre.

Seite drucken | Autor: Aileen Nerlich | zuletzt geändert am: 25.04.2023