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Kinder & Jugend & Bildung

Wichtige Hilfen - Kontaktdaten:

Alpha-Bündnis und Lernstudio Teltow-Fläming

Kinder- und Jugendnotruf im Landkreis Teltow-Fläming

DRK Familienzentrum Plus, Villa Paletti

Netzwerk Gesunde Kinder Teltow-Fläming

Netzwerk Kinderschutz Teltow-Fläming


Bildungs- und Teilhabepaket - finanzielle Unterstützung beantragen - ganz einfach:

Das Bildungs- und Teilhabepaket fördert und unterstützt Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien... weiterlesen

Kinder haben einen Anspruch auf Leistungen, wenn ihre Eltern

  • leistungsberechtigt sind nach dem Sozialgesetzbuch II (Arbeitslosengeld II; Sozialgeld)
  • Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII oder dem Asylbewerber-Leistungsgesetz beziehen
  • Wohngeld oder
  • Kinderzuschlag erhalten.

Was ist drin im Bildungspaket?

Schulbedarf:

Bedürftige Familien erhalten Leistungen für Schulbedarf.

Schülerbeförderung:

In Ausnahmefällen können Kosten der Schülerbeförderung übernommen werden, auch wenn der Antragsteller keinen Anspruch beim Schulverwaltungsamt geltend machen kann. Es müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen vorliegen – erkundigen Sie sich im Sozialamt oder im Jobcenter!

Lernförderung:

Benötigen eine Schülerin oder ein Schüler Nachhilfe, um die wesentlichen Lernziele zu erreichen, so können die angemessenen Kosten erstattet werden.

Was bedeutet Teilhabe?

Mahlzeiten in Gemeinschaftseinrichtungen:

Gefördert wird das gemeinsame Mittagessen in der Kindertagesstätten, der Schule oder dem Hort. Der Eigenanteil der Eltern beträgt 1 € pro Essen.

Kultur, Sport und Freizeit:

Unterstützt wird die Teilnahme der Kinder und Jugendlichen (bis zum 18. Lebensjahr) an Sport, Spiel und Kultur. Es werden Zuschüsse für die Mitgliedschaft im Sportverein, den Unterricht an der Musikschule oder die Teilnahme an Freizeiten in Höhe von bis zu 10 € monatlich gewährt.

Ausflüge in Kindertagesstätten und Schule:

Kosten eintägiger Ausflüge in Schulen und Kindertagesstätten sowie mehrtägiger Klassenfahrten werden in voller Höhe erstattet. Der Antrag muss vor der Fahrt eingereicht werden.

Wer ist zuständig?

Für Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialgeldbezieher ist das Jobcenter zuständig. Dort erhalten Familien alle Leistungen des Bildungspaketes aus einer Hand. Wer Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungspaket hat, kann sich im Jobcenter informieren sowie beraten lassen und die Leistungen ganz einfach und unkompliziert beantragen. Das Jobcenter ist an seinen beiden Standorten wie folgt zu erreichen:

Telefon: 03371 680-500
Telefon: 01801 / 002 656 50 700 (Festnetz 3,9 ct/min; Mobilfunk max. 42 ct/min)
Fax: 03371 680-699
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Für Familien, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII beziehen, für Asylbewerber, Wohngeld- und Kinderzuschlagsempfänger ist das Sozialamt der Kreisverwaltung zuständig. Das Sozialamt ist wie folgt zu erreichen:




Seite drucken | Autor: Stadt Luckenwalde | zuletzt geändert am: 24.03.2022