An alle Eigentümer von Grundstücken und Immobilien
Bitte prüfen Sie, ob der Betrag auf Ihrem Abgabenbescheid der Stadt Luckenwalde mit demSteuermessbetrag auf dem Bescheid des Finanzamtes, den Sie nach Ihrer Grundsteuererklärung bekommen haben, übereinstimmt.
Die Grundsteuer ist grundsätzlich zu zahlen, auch wenn Sie Einspruch gegen den Grundsteuermessbescheid beim zuständigen Finanzamt eingelegt haben.
Bei Fragen zum Steuermessbetrag und zur Bearbeitung Ihres Einspruchs wenden Sie sich bitte ausschließlich an das zuständige Finanzamt.
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