Beteiligung an sonstige Verfahren

Kommunale Wärmeplanung Luckenwalde, Auslegung und Veröffentlichung des Entwurfsberichts

Der kommunale Wärmeplan ist eine informelle Planung gemäß dem Wärmeplanungsgesetz und bietet Bürgerinnen und Bürgern sowie Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümern eine Orientierung für die Anpassung ihrer Heizungsanlagen. Darüber hinaus unterstützt die Wärmeplanung potenzielle Netzbetreiber dabei, anhand des Eignungsgrads von Wärmenetzgebieten Priorisierungen vorzunehmen und zu prüfen, ob ein Ausbau oder Neubau in den kommenden ein bis zwei Jahrzehnten angestrebt werden soll.

Der Entwurf der kommunalen Wärmeplanung umfasst den aktuellen Versorgungsstand, die ermittelten Potenziale für erneuerbare Energien, Abwärme und Effizienzmaßnahmen sowie erste Eignungsgebiete mit Zielszenarien.

Der Entwurf wird in der Zeit vom 03. Dezember 2025 bis einschließlich 09. Januar 2026 unter www.luckenwalde.de in das Internet eingestellt. Sie können den Bericht hier herunterladen: 

Zudem können Sie die Anlage 3 des Berichtes hier separat herunterladen. Innerhalb des Berichtes ist die Anlage 3 stark verkleinert, so dass sie kaum lesbar ist.

Darüber hinaus liegen die Unterlagen im selbigen Zeitraum in der

Stadtverwaltung Luckenwalde
Stadtplanungsamt
Markt 1 (Zugang über Breite Straße 54)
in 14943 Luckenwalde

zu folgenden Zeiten zur Einsicht bereit:

Montag bis Mittwoch 8:30 Uhr - 12:00 Uhr, 13:00 Uhr - 15:00 Uhr
Donnerstag     8:30 Uhr - 12:00 Uhr, 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag     8:30 Uhr - 12:00 Uhr.

Bitte beachten Sie, dass die Stadtverwaltung in der Zeit vom 29. Dezember 2025 bis zum 02. Januar 2026 geschlossen ist.

Für eine Erörterung wird um eine Terminvereinbarung gebeten:
(E-Mail: bauplanung@luckenwalde.de oder Telefon: 03371/ 672-264).

Während dieser Frist können beim Stadtplanungsamt Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgetragen werden:

Postanschrift:                 Stadt Luckenwalde, Markt 10, 14943 Luckenwalde
E-Mail:     bauplanung@luckenwalde.de
Fax:       03371/ 672 405

Gelegenheit der Äußerung zu den Inhalten

Die vorgebrachten Hinweise und Anregungen werden in der anschließenden Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander abgewogen.

Gemäß § 4a Absatz 5 Baugesetzbuch (BauGB) gilt: Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Luckenwalder Kommunalen Wärmeplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinden deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Kommunalen Wärmeplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutzhinweis

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 Absatz 1 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c bzw. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

Seite drucken | Autor: Lisa Schley | zuletzt geändert am: 12.12.2025