Bürgerbeteiligung an der Bauleitplanung

Aktuell erfolgt kein Beteiligungsverfahren nach dem Baugesetzbuch.

Hier werden, wie in § 3 Absatz 2 BauGB vorgeschrieben, die Inhalte ortsüblicher Bekanntmachungen der Stadt Luckenwalde zur Veröffentlichung von Bauleitpänen im Internet und die jeweils zu veröffentlichenden Unterlagen bereitgestellt. Außerdem finden Sie hier Unterlagen zu anderen Verfahrensschritten mit Öffentlichkeitsbeteiligung, insbesondere zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB. Bei der Bürgerbeteiligung zu informellen Planungen und städtebaulichen Konzepten (wie zum Beispiel den Lärmaktionsplan der Stadt Luckenwalde) orientieren wir uns an den Regeln für die Öffentlichkeitsbeteiligung aus dem Baugesetzbuch.

Hinweise:

E-Mail: bauplanung@luckenwalde.de
Postanschrift: Markt 10, 14943 Luckenwalde

Besucheradresse:

Markt 1, 14943 Luckenwalde - Zugang von Breite Straße 54 ("Lämmergasse")

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB bzw. § 87 Absatz 8 BbgBO i. V. m. Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt:


19.03.2024 
Seite drucken | Autor: Lisa Schley | zuletzt geändert am: 23.09.2024