Bürgerbeteiligung an der Bauleitplanung
Aktuell werden die Vorentwurfsunterlagen zum Bebauungsplan Nr. 52/2023 "Trebbiner Straße/ Mühlenstraße" im Internet veröffentlicht und öffentlich ausgelegt.
Hier werden, wie in § 3 Absatz 2 (Baugesetzbuch) BauGB vorgeschrieben, die Inhalte ortsüblicher Bekanntmachungen der Stadt Luckenwalde zur Veröffentlichung von Bauleitpänen im Internet und die jeweils zu veröffentlichenden Unterlagen bereitgestellt. Außerdem finden Sie hier Unterlagen zu anderen Verfahrensschritten mit Öffentlichkeitsbeteiligung, insbesondere zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB. Bei der Bürgerbeteiligung zu informellen Planungen und städtebaulichen Konzepten (wie zum Beispiel den Lärmaktionsplan der Stadt Luckenwalde) orientieren wir uns an den Regeln für die Öffentlichkeitsbeteiligung aus dem Baugesetzbuch.
Hinweise:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB bzw. § 87 Absatz 8 BbgBO in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt:
Veröffentlichung im Internet und öffentliche Auslegung des Vorentwurfs zum Bebauungsplan Nr. 52/2023 "Trebbiner Straße/ Mühlenstraße" der Stadt Luckenwalde
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Luckenwalde hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 19. September 2023 beschlossen, für die Grundstücke Trebbiner Straße 30 sowie 30 a-d und Mühlenstraße 5, 8 und 9 (Gemarkung Luckenwalde, Flur 1, Flurstücke 71/2, 73, 74, 373, 374 sowie Flur 14, Flurstück 245/3) den Bebauungsplan Nr. 52/2023 „Trebbiner Straße/ Mühlenstraße“ aufzustellen. Die Verwaltung wurde beauftragt, der Öffentlichkeit frühzeitig Gelegenheit zu geben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die wesentlichen Auswirkungen unterrichten zu lassen und sich zur Planung zu äußern.
Die Lage des Geltungsbereiches ist dem nachfolgenden Übersichtsplan zu entnehmen.
Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 52/2023 ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Wohngebäuden zwischen der Bestandsbebauung und der Nuthe zu schaffen. Neben der baulichen Verdichtung des Blockinnenbereiches ist die Weiterentwicklung des Nuthe-Grünzuges maßgebliche Zielstellung.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 52/2023 „Trebbiner Straße/ Mühlenstraße“ erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB.
Die bereits vorliegenden Unterlagen zum Bebauungsplan Nr. 52/2023 „Trebbiner Straße/ Mühlenstraße“ werden in der Zeit vom 27. Januar bis einschließlich zum 21. Februar 2025 unter www.luckenwalde.de in das Internet eingestellt sowie über www.bb.beteiligung.diplanung.de zugänglich sein.
Darüber hinaus werden die Unterlagen bei der Stadtverwaltung Luckenwalde, Markt 1 in 14943 Luckenwalde (Zugang über Breite Straße 54) im selbigen Zeitraum zu folgenden Zeiten öffentlich ausliegen:
Montag bis Mittwoch: | 8:30 Uhr – 12:00 Uhr, 13:00 Uhr – 15:00 Uhr |
Donnerstag: | 8:30 Uhr – 12:00 Uhr, 13:00 Uhr – 18:00 Uhr |
Freitag: | 8:30 Uhr – 12:00 Uhr. |
Für eine Erörterung wird um die Vereinbarung von Terminen gebeten (E-Mail: bauplanung@luckenwalde.de oder Telefon: 03371/ 672 354).
Während dieser Frist können beim Stadtplanungsamt Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgetragen werden:
Postanschrift: | Stadt Luckenwalde, Markt 10, 14943 Luckenwalde |
E-Mail: | bauplanung@luckenwalde.de |
Fax: | 03371/ 672 405 |
Hinweise:
Gemäß § 4a Absatz 5 BauGB gilt: Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 Absatz 1 BauGB i. V. m. Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Artikel 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Folgende Unterlagen liegen ebenfalls zur Einsicht bereit: