Archiv zur Beteiligung an der Bauleitplanung und städtebauliche Satzungen


Flächennutzungsplanänderung Nr. 16/2023 "Feuerwehrtechnisches Zentrum Teltow-Fläming"

Bebauungsplan Nr. 51/2023 "Feuerwehrtechnisches Zentrum Teltow-Fläming"

frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) - vom 11. Juli bis zum 23. August 2024

frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) - Fristende 23. August 2024

Ziel des Bebauungsplanes ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine langfristige Sicherung des Standortes des Feuerwehrtechnischen Zentrums und die Errichtung eines neuen Mehrzweckgebäudes zu schaffen.

Die amtliche Bekanntmachung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit finden Sie hier:

Folgende Unterlagen wurden für dieses Verfahren zum Download bereitgestellt:



Lärmaktionsplan 2024 der Stadt Luckenwalde

Veröffentlichung im Internet und öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) - vom 19. März bis zum 19. April 2024

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) - Fristende 22. April 2024

Die Stadt Luckenwalde ist gemäß § 47 d Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) verpflichtet, einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Grundlage ist die Lärmkartierung des Landesamtes für Umwelt des Landes Brandenburg. Gemäß § 47 d Abs. 3 BImSchG ist die Öffentlichkeit zu den Vorschlägen für Lärmaktionspläne zu hören. Die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung sind zu berücksichtigen.

Die amtliche Bekanntmachung zur Veröffentlichung im Internet und über die öffentliche Auslegung finden Sie hier:

Folgende Planunterlagen wurden für dieses Verfahren zum Download bereitgestellt:

Präsentation zum Lärmaktionsplan aus der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Umwelt am 19.03.2024

Entwurf des Lärmaktionsplans 2024 der Stadt Luckenwalde vom 15.03.2024
Anlage 1 zum Entwurf des Lärmaktionsplans 2024 der Stadt Luckenwalde: Landesamt für Umwelt: Bericht zu den Lärmkarten des Jahres 2022 für die Stadt Luckenwalde
Anlage 2 zum Entwurf des Lärmaktionsplans 2024 der Stadt Luckenwalde: Landesamt für Umwelt: Strategische Lärmkarte der 4. Runde gemäß Richtlinie 2002/40/EG - Luckenwalde - Nachts
Anlage 3 zum Entwurf des Lärmaktionsplans 2024 der Stadt Luckenwalde: Landesamt für Umwelt: Strategische Lärmkarte der 4. Runde gemäß Richtlinie 2002/40/EG - Luckenwalde - Tags
Anlage 4 zum Entwurf des Lärmaktionsplans 2024 der Stadt Luckenwalde: Hauptverkehrsstraßenplan aus der Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplans
Anlage 5 zum Entwurf des Lärmaktionsplans 2024 der Stadt Luckenwalde: Radwegeplan aus der Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplans
Anlage 6 zum Entwurf des Lärmaktionsplans 2024 der Stadt Luckenwalde: Karte «Mögliche Verlagerung von Verkehrsströmen aufgrund der Maßnahmen des Verkehrsentwicklungsplans«

Bebauungsplan Nr. 49/2021 "Wohnanlage Beelitzer Straße 12"

Veröffentlichung im Internet und öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) - vom 20. November bis zum 20. Dezember 2023

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) - Fristende 20. Dezember 2023

Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 49/2021 „Wohnanlage Beelitzer Straße 12“ ist es, in der Luckenwalder Innenstadt eine derzeit brachliegende Fläche mit einer Größe von ca. 0,3 ha zu einem Wohnquartier mit drei Wohngebäuden zu entwickeln. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Wohnquartier zu schaffen, soll die Fläche im Bebauungsplan als allgemeines Wohngebiet (§ 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO)) festgesetzt werden.

Die amtliche Bekanntmachung zur Veröffentlichung im Internet und über die öffentliche Auslegung finden Sie hier:

Folgende Planunterlagen wurden für dieses Verfahren zum Download bereitgestellt:



Bebauungsplan Nr. 50/2022 "Frankenfelde Wohnbebauung Dorfstraße 58"

öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) - vom 26. Juni bis zum 26. Juli 2023

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) - Fristende 21. Juli 2023

Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 50/2022 ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Einfamilienhäusern auf 6 Baugrundstücken zu schaffen. Die Fläche soll im Bebauungsplan als allgemeines Wohngebiet (§ 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO)) festgesetzt werden.

Die amtliche Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung finden Sie hier:

Folgende Planunterlagen wurden für dieses Verfahren zum Download bereitgestellt:



Bebauungsplan Nr. 50/2022 "Frankenfelde Wohnbebauung Dorfstraße 58"

Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13a Absatz 3 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) - vom 13. Juni bis zum 04. Juli 2022

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) - Fristende 01. Juli 2022

Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 50/2022 ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Einfamilien- bzw. Doppelhäusern auf 6 Baugrundstücken zu schaffen. Die Fläche soll im Bebauungsplan als allgemeines Wohngebiet (§ 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO)) festgesetzt werden.

Die amtliche Bekanntmachung die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit finden Sie hier:

Folgende Planunterlagen wurden für dieses Verfahren zum Download bereitgestellt:



Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 48/2020 "Wohnanlage Käthe-Kollwitz-Straße 10-11"

erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) - vom 19. April bis zum 23. Mai 2022

erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) - Fristende 23. Mai 2022

Ziel der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 48/2020 „Wohnanlage Käthe-Kollwitz-Straße 10-11“ ist, in der Luckenwalder Innenstadt eine derzeit brachliegende Fläche mit einer Größe von 0,43 ha zu einem Wohnquartier mit vier Reihenhausblöcken zu entwickeln. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Wohnquartier zu schaffen, soll die Fläche im vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach § 12 Absatz 3a BauGB als allgemeines Wohngebiet (§ 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO)) festgesetzt werden.

Die amtliche Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung finden Sie hier:

Es handelte sich hierbei um eine Wiederholung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Absatz 2 BauGB (siehe weiter unten). Auf Anregung des Landesbüros anerkannter Naturschutzverbände GbR wurden der Öffentlichkeit sowie den Behörden und Trägern öffentlicher Belange zwei weitere umweltbezogene Unterlagen zur Verfügung gestellt. Die übrigen Entwurfsunterlagen und umweltbezogenen Informationen lagen unverändert aus (siehe weiter unten).

Folgende Planunterlagen wurden zusätzlich für dieses Verfahren zum Download bereitgestellt:


Bebauungsplan Nr. 49/2021 "Wohnanlage Beelitzer Straße 12"

Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13a Absatz 3 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) - vom 01. April bis zum 25. April 2022

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) - Fristende 19. April 2022

Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 49/2021 ist es, in der Luckenwalder Innenstadt eine derzeit brachliegende Fläche mit einer Größe von ca. 0,3 ha zu einem Wohnquartier mit drei Wohngebäuden zu entwickeln. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Wohnquartier zu schaffen, soll die Fläche im Bebauungsplan als allgemeines Wohngebiet (§ 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO)) festgesetzt werden.

Die amtliche Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung finden Sie hier:

Folgende Planunterlagen wurden für dieses Verfahren zum Download bereitgestellt:


Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 48/2020 "Wohnanlage Käthe-Kollwitz-Straße 10-11"

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) - vom 06. Januar bis zum 07. Februar 2022

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) - Fristende 08. Februar 2022

Ziel der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 48/2020 „Wohnanlage Käthe-Kollwitz-Straße 10-11“ ist, in der Luckenwalder Innenstadt eine derzeit brachliegende Fläche mit einer Größe von 0,43 ha zu einem Wohnquartier mit vier Reihenhausblöcken zu entwickeln. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Wohnquartier zu schaffen, soll die Fläche im vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach § 12 Absatz 3a BauGB als allgemeines Wohngebiet (§ 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO)) festgesetzt werden.

Die amtliche Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung finden Sie hier:

Folgende Planunterlagen wurden für dieses Verfahren zum Download bereitgestellt:


Bebauungsplan Nr. 47/2020 "Industriestraße - 1. Änderung" 

Erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) - vom 06. Januar bis zum 07. Februar 2022

Erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) - Fristende 08. Februar 2022

Der Bebauungsplan hat zum Ziel, die Zukunftsfähigkeit und Weiterentwicklung des Unternehmens Rosenbauer Deutschland GmbH durch eine Zusammenführung der Teilgebiete 4 und 5 und einer gleichzeitigen Erweiterung des Baufeldes (Gewerbegebiet) zu sichern.

Die amtliche Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung finden Sie hier:

Folgende Planunterlagen wurden für dieses Verfahren zum Download bereitgestellt:

Nachrichtlich zur Information wurde der Ursprungsbebauungplan zur Verfügung gestellt:


Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 48/2020 "Wohnanlage Käthe-Kollwitz-Straße 10-11" 

Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13a Absatz 2 i. V. m. § 13 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) - vom 28. April bis zum 19. Mai 2021

Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a Absatz 2 i. V. m. § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) - Fristende 16. April 2021

Ziel der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 48/2020 ist es, in der Luckenwalder Innenstadt eine derzeit brachliegende Fläche mit einer Größe von 0,43 ha zu einem Wohnquartier mit vier Reihenhausblöcken zu entwickeln. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Wohnquartier zu schaffen, soll die Fläche im vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach § 12 Absatz 3a BauGB als allgemeines Wohngebiet (§ 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO)) festgesetzt werden.

Die amtliche Bekanntmachung über die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit finden Sie hier:

Folgende Planunterlagen wurden für dieses Verfahren zum Download bereitgestellt:


Bebauungsplan Nr. 47/2020 "Industriestraße - 1. Änderung"
 

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) - vom 01. Dezember 2020 bis zum 12. Januar 2021

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) - Fristende 24. Dezember 2020

Der Bebauungsplan hat zum Ziel, die Zukunftsfähigkeit und Weiterentwicklung des Unternehmens Rosenbauer durch eine Zusammenführung der Teilgebiete 4 und 5 und einer gleichzeitigen Erweiterung des Baufeldes (Gewerbegebiet) zu sichern.

Die amtliche Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung finden Sie hier:

Folgende Planunterlagen wurden für dieses Verfahren zum Download bereitgestellt:


Bebauungsplan Nr. 46/2019 "Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Frankenfelde Nr. 4 Holz-Hollander"
 

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) - vom 27. Oktober bis zum 30. November 2020

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) - Fristende 08. Dezember 2020

Ziel des Bebauungsplanes ist es, den vorhandenen Einzelhandelsstandort als im Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Luckenwalde festgelegten Ergänzungsstandort langfristig zu sichern und zu erhalten. Dazu ist es erforderlich, einen planungsrechtlichen Konflikt zwischen dem genehmigten Bestand (Einzelhandel / Baumarkt) im Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der im Laufe der Zeit durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geänderten bzw. fortentwickelten Definition des Begriffs „Verkaufsfläche“ aufzulösen. Dafür ist es erforderlich, dem Bestand scheinbar entgegenstehende bzw. nicht rechtsprechungskonformen geltende Festsetzungen des rechtskräftigen Vorhaben- und Erschließungsplanes Frankenfelde Nr. 4 Holz-Hollander aufzuheben.

Die amtliche Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung finden Sie hier:

Folgende Planunterlagen wurden für dieses Verfahren zum Download bereitgestellt:

Nach Einschätzung der Stadt Luckenwalde wesentliche bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen:

Darüber hinaus finden Sie hier zur Information:


Bebauungsplan Nr. 44/2019 "Lidl-Markt Schützenstraße"

Erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Absatz 3 i. V. m. § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) - vom 18. März bis zum 01. April 2020

Erneute Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Absatz 3 Satz 4 i. V. m. § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) - Fristende 26. März 2020

Ziel und Zweck des Bebauungsplanes ist die Fläche als erweiterte Nebenversorgungslage neu zu ordnen. Auf der Fläche soll ein Ersatzneubau für den bestehenden Lebensmittelmarkt Lidl entstehen. Zusätzlich soll der Standort um einen Drogeriemarkt und eine Bäckerei erweitert werden.

Die amtliche Bekanntmachung zur erneuten öffentlichen Auslegung finden Sie hier:

Folgende Planunterlagen wurden für dieses Verfahren zum Download bereitgestellt:


Bebauungsplan Nr. 46/2019 "Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Frankenfelde Nr. 4 Holz-Hollander"

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) - vom 20. Januar bis zum 17. Februar 2020

Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) - Fristende 24. Februar 2020

Ziel dieses Bebauungsplanes ist es, den vorhandenen Einzelhandelsstandort als im Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Luckenwalde festgelegten Ergänzungsstandort langfristig zu sichern und zu erhalten. Dazu ist es erforderlich, einen planungsrechtlichen Konflikt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes zwischen dem bisher genehmigten Bestand (Einzelhandel: SB-Warenhaus mit Shopflächen und Baumarkt), den Festsetzungen des Vorhaben- und Erschließungsplans Frankenfelde Nr. 4 Holz-Hollander und der im Laufe der Zeit durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geänderten bzw. durch den Einzelhandelserlass Brandenburg vom 17.06.2014, Anlage 3, fortentwickelten Definition des Begriffs „Verkaufsfläche“ aufzulösen. Dafür ist es notwendig, die dem Bestand scheinbar entgegenstehenden bzw. nicht rechtsprechungskonformen Festsetzungen des rechtskräftigen Vorhaben- und Erschließungsplanes Frankenfelde Nr. 4 Holz-Hollander aufzuheben.

Die amtliche Bekanntmachung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit finden Sie hier:

Folgende Planunterlagen wurden für dieses Verfahren zum Download bereitgestellt:

Nachrichtlich zur Information:

Umweltrelevante Informationen sind in dem Umweltbericht dargelegt, der gemäß § 2a BauGB einen gesonderten Teil der Begründung bildet.


Bebauungsplan Nr. 44/2019 „
Lidl-Markt Schützenstraße

Öffentliche Auslegung gemäß § 13a Absatz 2 i. V. m. § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) - vom 11. November 2019 bis zum 13. Januar 2020

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a Absatz 2 i. V. m. § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) - Fristende 11. Dezember 2019

Ziel und Zweck des Bebauungsplanes ist die Fläche als erweiterte Nebenversorgungslage neu zu ordnen. Auf der Fläche soll ein Ersatzneubau für den bestehenden Lebensmittelmarkt Lidl entstehen. Zusätzlich soll der Standort um einen Drogeriemarkt und eine Bäckerei erweitert werden.

Die amtliche Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung finden Sie hier:

Folgende Planunterlagen wurden für dieses Verfahren zum Download bereitgestellt:


Flächennutzungsplanänderung Nr. 15/2019 "Kiesgrube Weinberge" und

Bebauungsplan Nr. 45/2019 "Photovoltaik Kiesgrube Weinberge"

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) - vom 11. November bis zum 11. Dezember 2019

Ziel des Bebauungsplanes ist es, auf ausgekiesten und teilweise wiederverfüllten Teilflächen des Kiessandtagebaus „Weinberge-Ost“ Photovoltaikanlagen zur Umwandlung von solarer Strahlungsenergie in elektrischen Strom und zur Einspeisung des Stromes in das öffentliche Netz zu schaffen.

Die amtliche Bekanntmachung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit finden Sie hier:

Folgende Planunterlagen wurden für dieses Verfahren zum Download bereitgestellt:


Bebauungsplan Nr. 44/2019 "Lidl-Markt Schützenstraße"

Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13a Absatz 2 i. V. m. § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) - vom 03. April bis zum 18. April 2019

Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a Absatz 2 i. V. m. § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) - Fristende 10. Mai 2019

Ziel und Zweck des Bebauungsplanes ist die Fläche als erweiterte Nebenversorgungslage neu zu ordnen. Auf der Fläche soll ein Ersatzneubau für den bestehenden Lebensmittelmarkt Lidl entstehen. Zusätzlich soll der Standort um einen Drogeriemarkt und eine Bäckerei erweitert werden.

Die amtliche Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung finden Sie hier:

Folgende Planunterlagen wurden für dieses Verfahren zum Download bereitgestellt:


Bebauungsplan Nr. 42/2016 "Feuerdornweg II"

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a Absatz 1 i. V. m. § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) - Fristende 02. Januar 2018

Ziel des Bebauungsplanes ist es, auf der Fläche eine gärtnerische Nutzung und – in geringem Umfang – eine Nutzung als Stellplatz / Zufahrt zu gewährleisten.

Folgende Planunterlagen wurden für dieses Verfahren zum Download bereitgestellt:


Bebauungsplan Nr. 41/2016 "Bahnhofsumfeld I - 1. Änderung nördliches Gaswerksgelände"

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) - Fristende 17. November 2017

Ziel des Bebauungsplanes ist es, eine Neuordnung der ursprünglich für die Feuerwache vorgesehenen Gemeinbedarfsfläche zu ermöglichen und die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Einkofferung der aufgrund der früheren Nutzung als Gaswerk belasteten Fläche, die Herstellung einer Stellplatzanlage und die Herstellung einer öffentlichen Grünfläche zu schaffen.

Folgende Planunterlagen wurden für dieses Verfahren zum Download bereitgestellt:


Bebauungsplan Nr. 42/2016 "Feuerdornweg II"

Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a Absatz 1 i. V. m. § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) - Fristende 12. August 2016

Ziel des Bebauungsplanes ist es, auf der Fläche eine gärtnerische Nutzung und – in geringem Umfang – eine Nutzung als Stellplatz / Zufahrt zu gewährleisten.

Folgende Planunterlagen wurden für dieses Verfahren zum Download bereitgestellt:


Bebauungsplan Nr. 39/2015 "Kolzenburg Kirchsteig"

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) - Fristende 12. August 2016

Ziele des Bebauungsplanes sind die Sicherung einer nachhaltigen Nutzung für erhaltenswerte Bausubstanz und die Erweiterung des touristischen Angebots entlang der Flaeming-Skate durch die Schaffung zusätzlicher Übernachtungsmöglichkeiten (in Form von Ferienwohnungen) für die Besucher der Flaeming-Skate als Abrundung des Angebots.

Folgende Planunterlagen wurden für dieses Verfahren zum Download bereitgestellt:


Bebauungsplan Nr. 38/2014 "Solarfeld am Heinrichstift"

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) - Fristende 31. August 2015

Ziele des Bebauungsplanes sind die Sicherung von Flächen für Anlagen der erneuerbaren Energien zur Wärme- und Energieversorgung des Heinrichstifts und die Sicherung erforderlicher naturschutzrechtlicher Ersatz- oder Ausgleichsmaßnahmen.

Folgende Planunterlagen wurden für dieses Verfahren zum Download bereitgestellt:


Bebauungsplan Nr. 39/2015 "Kolzenburg Kirchsteig" 

Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGBFristende 31. August 2015

Ziele des Bebauungsplanes sind die Sicherung einer nachhaltigen Nutzung für erhaltenswerte Bausubstanz und die Erweiterung des touristischen Angebots entlang der Flaeming-Skate durch die Schaffung zusätzlicher Übernachtungsmöglichkeiten (in Form von Ferienwohnungen) für die Besucher der Flaeming-Skate als Abrundung des Angebots.

Folgende Planunterlagen wurden für dieses Verfahren zum Download bereitgestellt:


Bebauungsplan Nr. 40/2015 "Blockinnenbereich Beelitzer Straße" 

Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGBFristende 31. August 2015

Der Bebauungsplan soll die planungsrechtliche Grundlage für die Entwicklung einer Einfamilienhaussiedlung im Blockinnenbereich des Blocks Beelitzer Straße – Puschkinstraße – Buchtstraße – Potsdamer Straße – Trebbiner Straße schaffen.

Folgende Planunterlagen wurden für dieses Verfahren zum Download bereitgestellt:

Seite drucken | Autor: Lisa Schley | zuletzt geändert am: 23.09.2024