Archiv zur Beteiligung an der Bauleitplanung und städtebauliche Satzungen
Lärmaktionsplan 2024 der Stadt Luckenwalde
Veröffentlichung im Internet und öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) - vom 19. März bis zum 19. April 2024
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) - Fristende 22. April 2024
Die Stadt Luckenwalde ist gemäß § 47 d Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) verpflichtet, einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Grundlage ist die Lärmkartierung des Landesamtes für Umwelt des Landes Brandenburg. Gemäß § 47 d Abs. 3 BImSchG ist die Öffentlichkeit zu den Vorschlägen für Lärmaktionspläne zu hören. Die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung sind zu berücksichtigen.
Die amtliche Bekanntmachung zur Veröffentlichung im Internet und über die öffentliche Auslegung finden Sie hier:
Folgende Planunterlagen wurden für dieses Verfahren zum Download bereitgestellt:
Entwurf des Lärmaktionsplans 2024 der Stadt Luckenwalde vom 15.03.2024
Anlage 1 zum Entwurf des Lärmaktionsplans 2024 der Stadt Luckenwalde: Landesamt für Umwelt: Bericht zu den Lärmkarten des Jahres 2022 für die Stadt Luckenwalde
Anlage 2 zum Entwurf des Lärmaktionsplans 2024 der Stadt Luckenwalde: Landesamt für Umwelt: Strategische Lärmkarte der 4. Runde gemäß Richtlinie 2002/40/EG - Luckenwalde - Nachts
Anlage 3 zum Entwurf des Lärmaktionsplans 2024 der Stadt Luckenwalde: Landesamt für Umwelt: Strategische Lärmkarte der 4. Runde gemäß Richtlinie 2002/40/EG - Luckenwalde - Tags
Anlage 4 zum Entwurf des Lärmaktionsplans 2024 der Stadt Luckenwalde: Hauptverkehrsstraßenplan aus der Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplans
Anlage 5 zum Entwurf des Lärmaktionsplans 2024 der Stadt Luckenwalde: Radwegeplan aus der Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplans
Anlage 6 zum Entwurf des Lärmaktionsplans 2024 der Stadt Luckenwalde: Karte «Mögliche Verlagerung von Verkehrsströmen aufgrund der Maßnahmen des Verkehrsentwicklungsplans«
Flächennutzungsplanänderung Nr. 16/2023 "Feuerwehrtechnisches Zentrum Teltow-Fläming" / Bebauungsplan Nr. 51/2023 "Feuerwehrtechnisches Zentrum Teltow-Fläming"
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) - vom 11. Juli bis zum 23. August 2024
frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) - Fristende 23. August 2024
Ziel des Bebauungsplanes ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine langfristige Sicherung des Standortes des Feuerwehrtechnischen Zentrums und die Errichtung eines neuen Mehrzweckgebäudes zu schaffen.
Die amtliche Bekanntmachung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit finden Sie hier:
Folgende Unterlagen wurden für dieses Verfahren zum Download bereitgestellt:
Bebauungsplan Nr. 50/2022 "Frankenfelde Wohnbebauung Dorfstraße 58"
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) - vom 26. Juni bis zum 26. Juli 2023
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) - Fristende 21. Juli 2023
Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 50/2022 ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Einfamilienhäusern auf 6 Baugrundstücken zu schaffen. Die Fläche soll im Bebauungsplan als allgemeines Wohngebiet (§ 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO)) festgesetzt werden.
Die amtliche Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung finden Sie hier:
Folgende Planunterlagen wurden für dieses Verfahren zum Download bereitgestellt:
Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13a Absatz 3 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) - vom 13. Juni bis zum 04. Juli 2022
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) - Fristende 01. Juli 2022
Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 50/2022 ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Einfamilien- bzw. Doppelhäusern auf 6 Baugrundstücken zu schaffen. Die Fläche soll im Bebauungsplan als allgemeines Wohngebiet (§ 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO)) festgesetzt werden.
Die amtliche Bekanntmachung die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit finden Sie hier:
Folgende Planunterlagen wurden für dieses Verfahren zum Download bereitgestellt:
Bebauungsplan Nr. 49/2021 "Wohnanlage Beelitzer Straße 12"
Bebauungsplan Nr. 49/2021 "Wohnanlage Beelitzer Straße 12"
Veröffentlichung im Internet und öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) - vom 20. November bis zum 20. Dezember 2023
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) - Fristende 20. Dezember 2023
Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 49/2021 „Wohnanlage Beelitzer Straße 12“ ist es, in der Luckenwalder Innenstadt eine derzeit brachliegende Fläche mit einer Größe von ca. 0,3 ha zu einem Wohnquartier mit drei Wohngebäuden zu entwickeln. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Wohnquartier zu schaffen, soll die Fläche im Bebauungsplan als allgemeines Wohngebiet (§ 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO)) festgesetzt werden.
Die amtliche Bekanntmachung zur Veröffentlichung im Internet und über die öffentliche Auslegung finden Sie hier:
Folgende Planunterlagen wurden für dieses Verfahren zum Download bereitgestellt:
Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13a Absatz 3 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) - vom 01. April bis zum 25. April 2022
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) - Fristende 19. April 2022
Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 49/2021 ist es, in der Luckenwalder Innenstadt eine derzeit brachliegende Fläche mit einer Größe von ca. 0,3 ha zu einem Wohnquartier mit drei Wohngebäuden zu entwickeln. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Wohnquartier zu schaffen, soll die Fläche im Bebauungsplan als allgemeines Wohngebiet (§ 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO)) festgesetzt werden.
Die amtliche Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung finden Sie hier:
Folgende Planunterlagen wurden für dieses Verfahren zum Download bereitgestellt:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 48/2020 "Wohnanlage Käthe-Kollwitz-Straße 10-11"
Erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) - vom 19. April bis zum 23. Mai 2022
Erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) - Fristende 23. Mai 2022
Ziel der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 48/2020 „Wohnanlage Käthe-Kollwitz-Straße 10-11“ ist, in der Luckenwalder Innenstadt eine derzeit brachliegende Fläche mit einer Größe von 0,43 ha zu einem Wohnquartier mit vier Reihenhausblöcken zu entwickeln. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Wohnquartier zu schaffen, soll die Fläche im vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach § 12 Absatz 3a BauGB als allgemeines Wohngebiet (§ 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO)) festgesetzt werden.
Die amtliche Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung finden Sie hier:
Es handelte sich hierbei um eine Wiederholung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Absatz 2 BauGB (siehe weiter unten). Auf Anregung des Landesbüros anerkannter Naturschutzverbände GbR wurden der Öffentlichkeit sowie den Behörden und Trägern öffentlicher Belange zwei weitere umweltbezogene Unterlagen zur Verfügung gestellt. Die übrigen Entwurfsunterlagen und umweltbezogenen Informationen lagen unverändert aus (siehe weiter unten).
Folgende Planunterlagen wurden zusätzlich für dieses Verfahren zum Download bereitgestellt:
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) - vom 06. Januar bis zum 07. Februar 2022
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) - Fristende 08. Februar 2022
Ziel der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 48/2020 „Wohnanlage Käthe-Kollwitz-Straße 10-11“ ist, in der Luckenwalder Innenstadt eine derzeit brachliegende Fläche mit einer Größe von 0,43 ha zu einem Wohnquartier mit vier Reihenhausblöcken zu entwickeln. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Wohnquartier zu schaffen, soll die Fläche im vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach § 12 Absatz 3a BauGB als allgemeines Wohngebiet (§ 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO)) festgesetzt werden.
Die amtliche Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung finden Sie hier:
Folgende Planunterlagen wurden für dieses Verfahren zum Download bereitgestellt:
Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13a Absatz 2 i. V. m. § 13 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) - vom 28. April bis zum 19. Mai 2021
Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a Absatz 2 i. V. m. § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) - Fristende 16. April 2021
Ziel der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 48/2020 ist es, in der Luckenwalder Innenstadt eine derzeit brachliegende Fläche mit einer Größe von 0,43 ha zu einem Wohnquartier mit vier Reihenhausblöcken zu entwickeln. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Wohnquartier zu schaffen, soll die Fläche im vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach § 12 Absatz 3a BauGB als allgemeines Wohngebiet (§ 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO)) festgesetzt werden.
Die amtliche Bekanntmachung über die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit finden Sie hier:
Folgende Planunterlagen wurden für dieses Verfahren zum Download bereitgestellt:
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 48/2020 "Wohnanlage Käthe-Kollwitz-Straße 10 - 11" - Vorentwurf, Planzeichnung (PDF, 641 kB)
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 48/2020 "Wohnanlage Käthe-Kollwitz-Straße 10 - 11" - Vorentwurf, Legende (PDF, 256 kB)
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 48/2020 "Wohnanlage Käthe-Kollwitz-Straße 10 - 11" - Vorentwurf, Textliche Festsetzungen (PDF, 239 kB)
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 48/2020 "Wohnanlage Käthe-Kollwitz-Straße 10 - 11" - Vorentwurf, Vorhaben- und Erschließungsplan (PDF, 1.6 MB)
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 48/2020 "Wohnanlage Käthe-Kollwitz-Straße 10 - 11" - Vorentwurf, Informationsblatt (PDF, 747 kB)
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 48/2020 "Wohnanlage Käthe-Kollwitz-Straße 10 - 11" - Vorentwurf, Geotechnischer und umweltanalytischer Bericht (PDF, 7.2 MB)
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 48/2020 "Wohnanlage Käthe-Kollwitz-Straße 10 - 11" - Vorentwurf, Rückbaukonzept und Entsorgungskonzept (PDF, 4.8 MB)
Bebauungsplan Nr. 47/2020 "Industriestraße - 1. Änderung"
Erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) - vom 06. Januar bis zum 07. Februar 2022
Erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) - Fristende 08. Februar 2022
Der Bebauungsplan hat zum Ziel, die Zukunftsfähigkeit und Weiterentwicklung des Unternehmens Rosenbauer Deutschland GmbH durch eine Zusammenführung der Teilgebiete 4 und 5 und einer gleichzeitigen Erweiterung des Baufeldes (Gewerbegebiet) zu sichern.
Die amtliche Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung finden Sie hier:
Folgende Planunterlagen wurden für dieses Verfahren zum Download bereitgestellt:
Nachrichtlich zur Information wurde der Ursprungsbebauungplan zur Verfügung gestellt:
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) - vom 01. Dezember 2020 bis zum 12. Januar 2021
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) - Fristende 24. Dezember 2020
Der Bebauungsplan hat zum Ziel, die Zukunftsfähigkeit und Weiterentwicklung des Unternehmens Rosenbauer durch eine Zusammenführung der Teilgebiete 4 und 5 und einer gleichzeitigen Erweiterung des Baufeldes (Gewerbegebiet) zu sichern.
Die amtliche Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung finden Sie hier:
Folgende Planunterlagen wurden für dieses Verfahren zum Download bereitgestellt:
Bebauungsplan Nr. 46/2019 "Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Frankenfelde Nr. 4 Holz-Hollander"
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) - vom 27. Oktober bis zum 30. November 2020
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) - Fristende 08. Dezember 2020
Ziel des Bebauungsplanes ist es, den vorhandenen Einzelhandelsstandort als im Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Luckenwalde festgelegten Ergänzungsstandort langfristig zu sichern und zu erhalten. Dazu ist es erforderlich, einen planungsrechtlichen Konflikt zwischen dem genehmigten Bestand (Einzelhandel / Baumarkt) im Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der im Laufe der Zeit durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geänderten bzw. fortentwickelten Definition des Begriffs „Verkaufsfläche“ aufzulösen. Dafür ist es erforderlich, dem Bestand scheinbar entgegenstehende bzw. nicht rechtsprechungskonformen geltende Festsetzungen des rechtskräftigen Vorhaben- und Erschließungsplanes Frankenfelde Nr. 4 Holz-Hollander aufzuheben.
Die amtliche Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung finden Sie hier:
Folgende Planunterlagen wurden für dieses Verfahren zum Download bereitgestellt:
- Bebauungsplan Nr. 46/2019 "Aufhebung ..." - Entwurf - Planzeichnung (PDF, 340 kB)
- Bebauungsplan Nr. 46/2019 "Aufhebung ..." - Entwurf - Begründung mit Umweltbericht (PDF, 1.7 MB)
- Bebauungsplan Nr. 46/2019 "Aufhebung ..." - Entwurf - Anlage zum Umweltbericht - Karte Biotope Bestand (PDF, 820 kB)
- Bebauungsplan Nr. 46/2019 "Aufhebung ..." - Entwurf - Anlage zum Umweltbericht - Karte Maßnahmenplan (PDF, 1.6 MB)
- Bebauungsplan Nr. 46/2019 "Aufhebung ..." - Entwurf - Anlage zur Begründung - Parkraumerhebung zum Bebauungsplan (PDF, 821 kB)
- Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Luckenwalde - Fortschreibung - Entwurf vom 7. August 2020 (PDF, 7 MB, Entwurf vom 07.08.2020)
- Bebauungsplan Frankenfelde Nr. 04 "VEP Holz-Hollander" (PDF, 3.1 MB, aufgehoben (Bebauungsplan Nr. 46/2019))
Nach Einschätzung der Stadt Luckenwalde wesentliche bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen:
- Stellungnahme des Landesbüros anerkannter Naturschutzverbände vom 17.02.2020 (PDF, 1.4 MB)
- Stellungnahme des Landkreises Teltow-Fläming - Anschreiben Sachgebiet Kreisentwicklung (PDF, 92 kB)
- Stellungnahme des Landkreises Teltow-Fläming, Anlage Stellungnahme der UNB (PDF, 83 kB)
- Stellungnahme des Landkreises Teltow-Fläming, Anlage Wasser, Boden, Abfall (PDF, 74 kB)
- Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt - Anschreiben (PDF, 64 kB)
- Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt - Anlage Immissionsschutz (PDF, 53 kB)
- Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt - Anlage Wasserwirtschaft (PDF, 35 kB)
Darüber hinaus finden Sie hier zur Information:
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) - vom 20. Januar bis zum 17. Februar 2020
Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) - Fristende 24. Februar 2020
Ziel dieses Bebauungsplanes ist es, den vorhandenen Einzelhandelsstandort als im Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Luckenwalde festgelegten Ergänzungsstandort langfristig zu sichern und zu erhalten. Dazu ist es erforderlich, einen planungsrechtlichen Konflikt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes zwischen dem bisher genehmigten Bestand (Einzelhandel: SB-Warenhaus mit Shopflächen und Baumarkt), den Festsetzungen des Vorhaben- und Erschließungsplans Frankenfelde Nr. 4 Holz-Hollander und der im Laufe der Zeit durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geänderten bzw. durch den Einzelhandelserlass Brandenburg vom 17.06.2014, Anlage 3, fortentwickelten Definition des Begriffs „Verkaufsfläche“ aufzulösen. Dafür ist es notwendig, die dem Bestand scheinbar entgegenstehenden bzw. nicht rechtsprechungskonformen Festsetzungen des rechtskräftigen Vorhaben- und Erschließungsplanes Frankenfelde Nr. 4 Holz-Hollander aufzuheben.
Die amtliche Bekanntmachung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit finden Sie hier:
Folgende Planunterlagen wurden für dieses Verfahren zum Download bereitgestellt:
- Bebauungsplan Nr. 46/2019 "Aufhebung ..." - Vorentwurf - Planzeichnung (PDF, 468 kB)
- Bebauungsplan Nr. 46/2019 "Aufhebung ..." - Vorentwurf - Begründung (PDF, 8.1 MB)
- Bebauungsplan Nr. 46/2019 "Aufhebung ..." - Vorentwurf - Umweltbericht (PDF, 4.8 MB)
- Bebauungsplan Nr. 46/2019 "Aufhebung ..." - Vorentwurf - Umweltbericht Karte Bestand (PDF, 1 MB)
- Bebauungsplan Nr. 46/2019 "Aufhebung ..." - Vorentwurf - Umweltbericht Karte Vorschläge Maßnahmen (PDF, 1.1 MB)
Nachrichtlich zur Information:
Umweltrelevante Informationen sind in dem Umweltbericht dargelegt, der gemäß § 2a BauGB einen gesonderten Teil der Begründung bildet.
Flächennutzungsplanänderung Nr. 15/2019 "Kiesgrube Weinberge" und Bebauungsplan Nr. 45/2019 "Photovoltaik Kiesgrube Weinberge"
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) - vom 11. November bis zum 11. Dezember 2019
Ziel des Bebauungsplanes ist es, auf ausgekiesten und teilweise wiederverfüllten Teilflächen des Kiessandtagebaus „Weinberge-Ost“ Photovoltaikanlagen zur Umwandlung von solarer Strahlungsenergie in elektrischen Strom und zur Einspeisung des Stromes in das öffentliche Netz zu schaffen.
Die amtliche Bekanntmachung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit finden Sie hier:
Folgende Planunterlagen wurden für dieses Verfahren zum Download bereitgestellt:
Bebauungsplan Nr. 44/2019 "Lidl-Markt Schützenstraße"
Erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Absatz 3 i. V. m. § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) - vom 18. März bis zum 01. April 2020
Erneute Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Absatz 3 Satz 4 i. V. m. § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) - Fristende 26. März 2020
Ziel und Zweck des Bebauungsplanes ist die Fläche als erweiterte Nebenversorgungslage neu zu ordnen. Auf der Fläche soll ein Ersatzneubau für den bestehenden Lebensmittelmarkt Lidl entstehen. Zusätzlich soll der Standort um einen Drogeriemarkt und eine Bäckerei erweitert werden.
Die amtliche Bekanntmachung zur erneuten öffentlichen Auslegung finden Sie hier:
Folgende Planunterlagen wurden für dieses Verfahren zum Download bereitgestellt:
Öffentliche Auslegung gemäß § 13a Absatz 2 i. V. m. § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) - vom 11. November 2019 bis zum 13. Januar 2020
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a Absatz 2 i. V. m. § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) - Fristende 11. Dezember 2019
Ziel und Zweck des Bebauungsplanes ist die Fläche als erweiterte Nebenversorgungslage neu zu ordnen. Auf der Fläche soll ein Ersatzneubau für den bestehenden Lebensmittelmarkt Lidl entstehen. Zusätzlich soll der Standort um einen Drogeriemarkt und eine Bäckerei erweitert werden.
Die amtliche Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung finden Sie hier:
Folgende Planunterlagen wurden für dieses Verfahren zum Download bereitgestellt:
- Bebauungsplan Nr. 44/2019 "Lidl-Markt Schützenstraße" - 1. Entwurf - Planzeichnung (PDF, 430 kB)
- Bebauungsplan Nr. 44/2019 "Lidl-Markt Schützenstraße" - 1. Entwurf - Begründung (PDF, 4.8 MB)
- Bebauungsplan Nr. 44/2019 "Lidl-Markt Schützenstraße" - 1. Entwurf - Begründung Anhang I Einzelhandels- und Zentrenkonzept (PDF, 5.7 MB)
- Bebauungsplan Nr. 44/2019 "Lidl-Markt Schützenstraße" - 1. Entwurf - Begründung Anhang II Auswirkungsanalyse (PDF, 2.5 MB) © Stadt Luckenwalde
- Bebauungsplan Nr. 44/2019 "Lidl-Markt Schützenstraße" - 1. Entwurf - Begründung Anhang III verkehrstechnische Untersuchung (PDF, 5.7 MB) © Stadt Luckenwalde
- Bebauungsplan Nr. 44/2019 "Lidl-Markt Schützenstraße" - 1. Entwurf - Begründung Anhang IV schalltechnische Untersuchung (PDF, 693 kB) © Stadt Luckenwalde
- Bebauungsplan Nr. 44/2019 "Lidl-Markt Schützenstraße" - 1. Entwurf - Begründung Anhang V schalltechnische Untersuchung - Ergänzung (PDF, 352 kB) © Stadt Luckenwalde
- Bebauungsplan Nr. 44/2019 "Lidl-Markt Schützenstraße" - 1. Entwurf - Begründung Anhang VI Grundstücksentwässerung Kurzbericht (PDF, 569 kB) © Stadt Luckenwalde
- Bebauungsplan Nr. 44/2019 "Lidl-Markt Schützenstraße" - 1. Entwurf - Begründung Anhang VI Grundstücksentwässerung Zeichnung (PDF, 5.3 MB) © Stadt Luckenwalde
- Bebauungsplan Nr. 44/2019 "Lidl-Markt Schützenstraße" - 1. Entwurf - Begründung Anhang VII Lageplan Lidl-Markt (August 2019) (PDF, 3.1 MB) © Stadt Luckenwalde
- Bebauungsplan Nr. 44/2019 "Lidl-Markt Schützenstraße" - 1. Entwurf - Begründung Anhang VIII überschlägige Umweltprüfung (PDF, 1.1 MB)
- Bebauungsplan Nr. 44/2019 "Lidl-Markt Schützenstraße" - umweltbezogene Stellungnahmen nach frühzeitiger Beteiligung (PDF, 544 kB) © Stadt Luckenwalde
Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13a Absatz 2 i. V. m. § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) - vom 03. April bis zum 18. April 2019
Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a Absatz 2 i. V. m. § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) - Fristende 10. Mai 2019
Ziel und Zweck des Bebauungsplanes ist die Fläche als erweiterte Nebenversorgungslage neu zu ordnen. Auf der Fläche soll ein Ersatzneubau für den bestehenden Lebensmittelmarkt Lidl entstehen. Zusätzlich soll der Standort um einen Drogeriemarkt und eine Bäckerei erweitert werden.
Die amtliche Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung finden Sie hier:
Folgende Planunterlagen wurden für dieses Verfahren zum Download bereitgestellt:
Bebauungsplan Nr. 42/2016 "Feuerdornweg II"
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a Absatz 1 i. V. m. § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) - Fristende 02. Januar 2018
Ziel des Bebauungsplanes ist es, auf der Fläche eine gärtnerische Nutzung und – in geringem Umfang – eine Nutzung als Stellplatz / Zufahrt zu gewährleisten.
Folgende Planunterlagen wurden für dieses Verfahren zum Download bereitgestellt:
Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a Absatz 1 i. V. m. § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) - Fristende 12. August 2016
Ziel des Bebauungsplanes ist es, auf der Fläche eine gärtnerische Nutzung und – in geringem Umfang – eine Nutzung als Stellplatz / Zufahrt zu gewährleisten.
Folgende Planunterlagen wurden für dieses Verfahren zum Download bereitgestellt:
Bebauungsplan Nr. 41/2016 "Bahnhofsumfeld I - 1. Änderung nördliches Gaswerksgelände"
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) - Fristende 17. November 2017
Ziel des Bebauungsplanes ist es, eine Neuordnung der ursprünglich für die Feuerwache vorgesehenen Gemeinbedarfsfläche zu ermöglichen und die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Einkofferung der aufgrund der früheren Nutzung als Gaswerk belasteten Fläche, die Herstellung einer Stellplatzanlage und die Herstellung einer öffentlichen Grünfläche zu schaffen.
Folgende Planunterlagen wurden für dieses Verfahren zum Download bereitgestellt:
Bebauungsplan Nr. 39/2015 "Kolzenburg Kirchsteig"
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) - Fristende 12. August 2016
Ziele des Bebauungsplanes sind die Sicherung einer nachhaltigen Nutzung für erhaltenswerte Bausubstanz und die Erweiterung des touristischen Angebots entlang der Flaeming-Skate durch die Schaffung zusätzlicher Übernachtungsmöglichkeiten (in Form von Ferienwohnungen) für die Besucher der Flaeming-Skate als Abrundung des Angebots.
Folgende Planunterlagen wurden für dieses Verfahren zum Download bereitgestellt:
Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) - Fristende 31. August 2015
Ziele des Bebauungsplanes sind die Sicherung einer nachhaltigen Nutzung für erhaltenswerte Bausubstanz und die Erweiterung des touristischen Angebots entlang der Flaeming-Skate durch die Schaffung zusätzlicher Übernachtungsmöglichkeiten (in Form von Ferienwohnungen) für die Besucher der Flaeming-Skate als Abrundung des Angebots.
Folgende Planunterlagen wurden für dieses Verfahren zum Download bereitgestellt:
Bebauungsplan Nr. 40/2015 "Blockinnenbereich Beelitzer Straße"
Bebauungsplan Nr. 40/2015 "Blockinnenbereich Beelitzer Straße"
Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) - Fristende 31. August 2015
Der Bebauungsplan soll die planungsrechtliche Grundlage für die Entwicklung einer Einfamilienhaussiedlung im Blockinnenbereich des Blocks Beelitzer Straße – Puschkinstraße – Buchtstraße – Potsdamer Straße – Trebbiner Straße schaffen.
Folgende Planunterlagen wurden für dieses Verfahren zum Download bereitgestellt:
Bebauungsplan Nr. 38/2014 "Solarfeld am Heinrichstift"
Bebauungsplan Nr. 38/2014 "Solarfeld am Heinrichstift"
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) - Fristende 31. August 2015
Ziele des Bebauungsplanes sind die Sicherung von Flächen für Anlagen der erneuerbaren Energien zur Wärme- und Energieversorgung des Heinrichstifts und die Sicherung erforderlicher naturschutzrechtlicher Ersatz- oder Ausgleichsmaßnahmen.
Folgende Planunterlagen wurden für dieses Verfahren zum Download bereitgestellt: