Bürgerbeteiligung an der Bauleitplanung

Aktuell: Bürgerversammlung zum Bebauungsplan Nr. 43/2016 "Am Färberweg" am 3. September 2025 - Veröffentlichung der Vorentwurfsunterlagen zum Bebauungsplan Nr. 43/2016 "Am Färberweg" im Internet und öffentliche Auslegung im Stadtplanungsamt.

Hier werden, wie in § 3 Absatz 2 (Baugesetzbuch) BauGB vorgeschrieben, die Inhalte ortsüblicher Bekanntmachungen der Stadt Luckenwalde zur Veröffentlichung von Bauleitpänen im Internet und die jeweils zu veröffentlichenden Unterlagen bereitgestellt. Außerdem finden Sie hier Unterlagen zu anderen Verfahrensschritten mit Öffentlichkeitsbeteiligung, insbesondere zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB. Bei der Bürgerbeteiligung zu informellen Planungen und städtebaulichen Konzepten (wie zum Beispiel den Lärmaktionsplan der Stadt Luckenwalde) orientieren wir uns an den Regeln für die Öffentlichkeitsbeteiligung aus dem Baugesetzbuch.

Hinweise:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB bzw. § 87 Absatz 8 BbgBO in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt:


Bürgerversammlung, Veröffentlichung im Internet und öffentliche Auslegung des Vorentwurfs zum Bebauungsplan Nr. 43/2016 "Am Färberweg" der Stadt Luckenwalde

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Luckenwalde hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 27.09.2016 beschlossen, für die Fläche in der Gemarkung Luckenwalde, Flur 19, Flurstücke 544, 836, 1103, 1126 und den südlich der öffentlichen Straßenverkehrsfläche der Straße „Zum Freibad“ liegenden Teilflächen der Flurstücke 397 und 1093 den Bebauungsplan Nr. 43/2016 „Am Färberweg“ aufzustellen.

Die Lage des Geltungsbereiches ist dem nachfolgenden Übersichtsplan zu entnehmen.

Ziel des Bebauungsplanes ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung einer Einfamilienhaussiedlung auf bislang landwirtschaftlich oder als Gärten genutzten Fläche zu schaffen.

Gleichzeitig wurde beschlossen, die Bürger im Rahmen einer frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren und ihnen Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Bestandteil des Beschlusses ist die Durchführung einer Informationsveranstaltung sowie die Gelegenheit zur Einsichtnahme in die Planunterlagen für einen Zeitraum von vier Wochen.

Die bereits vorliegenden Planunterlagen zum Bebauungsplan Nr. 43/2016 „Am Färberweg“werden in der Zeit vom 4. September 2025 bis zum 6. Oktober 2025 unter www.luckenwalde.de in das Internet eingestellt sowie über www.bb.beteiligung.diplanung.de/luckenwalde-am-faerberweg zugänglich sein. Sie können diese Dokumente hier herunterladen:

Bebauungsplan Nr. 43/2016 “Am Färberweg“ - Vorentwurf

Begründung zum Bebauungsplan Nr. 43/2016 “Am Färberweg“ - Vorentwurf

Nachhaltigkeits-Check zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 43/2016 “Am Färberweg“

Präsentation des Stadtplanungsamtes zur Bürgerversammlung am 3. September 2025

Nachträge zu Fragestellungen im Rahmen der Bürgerversammlung:

Bebauungsstudie für einen Teilbereich (Anlage zum Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 29.09.2020 zum städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan) 

Bebauungsstudie vom 17. Dezember 2020, die die  Anregungen der Stadtverordnetenversammlung vom 6. Oktober 2020 für den gesamten Geltungsbereich berücksichtigt. 

Darüber hinaus liegen die Unterlagen in der Zeit vom 4. September 2025 bis zum 6. Oktober 2025 bei der 

Stadtverwaltung Luckenwalde,
Markt 1
14943 Luckenwalde
(Zugang über Breite Straße 54)
im selbigen Zeitraum zu folgenden Zeiten öffentlich ausliegen:

Montag bis Mittwoch: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr, 13:00 Uhr – 15:00 Uhr
Donnerstag: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr, 13:00 Uhr – 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr.

Abweichend davon ist die Einsichtnahme in die Unterlagen bei der Stadtverwaltung am Mittwoch, den 17.09.2025, nur zwischen 8:30 Uhr und 12:00 Uhr möglich, da die Stadtverwaltung am Nachmittag aus betrieblichen Gründen geschlossen ist.

Für eine Erörterung wird um eine Terminvereinbarung gebeten: (E-Mail: bauplanung@luckenwalde.de oder Telefon: 03371 672 293)

Während dieser Frist können beim Stadtplanungsamt Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgetragen werden:

Postanschrift:  Stadt Luckenwalde, Markt 10, 14943 Luckenwalde
E-Mail: bauplanung@luckenwalde.de
Fax: 03371/ 672 405

Darüber hinaus werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung an Ort und Stelle am

Mittwoch, den 3. September um 17:00 Uhr

im Rahmen einer Informationsveranstaltung vorgestellt.

Die Informationsveranstaltung findet am Ende der Straße „Am Färberweg“ im Bereich der alten Eiche auf der Wiese hinter den Hausnummern Am Färberweg 8 und Am Färberweg 10 statt. Es wird ein Zelt aufgebaut, so dass die Veranstaltung auch bei schlechtem Wetter durchgeführt werden kann.

Hier werden Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes die Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes erläutern und Fragen beantworten. Es besteht die Gelegenheit zur öffentlichen Erörterung. Die Äußerungen der Bürger werden im weiteren Verfahren berücksichtigt.

Hinweise:

Gemäß § 4a Absatz 5 BauGB gilt: Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 Absatz 1 BauGB i. V. m. Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Artikel 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

Amtliche Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Luckenwalde: 

Amtsblatt Nr. 20 vom 30. August 2025

25.08.2025 
Seite drucken | Autor: Lisa Schley | zuletzt geändert am: 10.09.2025