Bürgerbeteiligung an der Bauleitplanung

Aktuell: Kommunale Wärmeplanung Luckenwalde, Auslegung und Veröffentlichung des Entwurfsberichts

Hier werden, wie in § 3 Absatz 2 (Baugesetzbuch) BauGB vorgeschrieben, die Inhalte ortsüblicher Bekanntmachungen der Stadt Luckenwalde zur Veröffentlichung von Bauleitpänen im Internet und die jeweils zu veröffentlichenden Unterlagen bereitgestellt. Außerdem finden Sie hier Unterlagen zu anderen Verfahrensschritten mit Öffentlichkeitsbeteiligung, insbesondere zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB. Bei der Bürgerbeteiligung zu informellen Planungen und städtebaulichen Konzepten (wie zum Beispiel den Lärmaktionsplan der Stadt Luckenwalde oder die kommunale Wärmeplanung der Stadt Luckenwalde) orientieren wir uns an den Regeln für die Öffentlichkeitsbeteiligung aus dem Baugesetzbuch.

Hinweise:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB bzw. § 87 Absatz 8 BbgBO in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt:


Kommunale Wärmeplanung Luckenwalde, Auslegung und Veröffentlichung des Entwurfsberichts

Der kommunale Wärmeplan ist eine informelle Planung gemäß dem Wärmeplanungsgesetz und bietet Bürgerinnen und Bürgern sowie Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümern eine Orientierung für die Anpassung ihrer Heizungsanlagen. Darüber hinaus unterstützt die Wärmeplanung potenzielle Netzbetreiber dabei, anhand des Eignungsgrads von Wärmenetzgebieten Priorisierungen vorzunehmen und zu prüfen, ob ein Ausbau oder Neubau in den kommenden ein bis zwei Jahrzehnten angestrebt werden soll.

Der Entwurf der kommunalen Wärmeplanung umfasst den aktuellen Versorgungsstand, die ermittelten Potenziale für erneuerbare Energien, Abwärme und Effizienzmaßnahmen sowie erste Eignungsgebiete mit Zielszenarien.

Der Entwurf wird in der Zeit vom 03. Dezember 2025 bis einschließlich 09. Januar 2025 unter www.luckenwalde.de in das Internet eingestellt. Sie können den Bericht hier herunterladen:

Kommunale Wärmeplanung Luckenwalde - Sachstandsbericht Stand 29.09.2025

Darüber hinaus können Sie die Anlage 3 des Berichtes hier separat herunterlagen. Innerhalb des Berichtes ist die Anlage 3 stark verkleinert, so dass sie kaum lesbar ist.

Kommunale Wärmeplanung Luckenwalde - Anlage 3 zum Sachstandsbericht Stand 29.09.2025

Darüber hinaus liegen die Unterlagen im selbigen Zeitraum in der

Stadtverwaltung Luckenwalde
Stadtplanungsamt
Markt 1 (Zugang über Breite Straße 54)
in 14943 Luckenwalde

zu folgenden Zeiten zur Einsicht bereit:

Montag bis Mittwoch 8:30 Uhr - 12:00 Uhr, 13:00 Uhr - 15:00 Uhr
Donnerstag     8:30 Uhr - 12:00 Uhr, 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag     8:30 Uhr - 12:00 Uhr.

Bitte beachten Sie, dass die Stadtverwaltung in der Zeit vom 29.12.2025 bis zum 02.01.2026 geschlossen ist.

Für eine Erörterung wird um eine Terminvereinbarung gebeten:
(E-Mail: bauplanung@luckenwalde.de oder Telefon: 03371/ 672-264).

Während dieser Frist können beim Stadtplanungsamt Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgetragen werden:

Postanschrift:                 Stadt Luckenwalde, Markt 10, 14943 Luckenwalde
E-Mail:     bauplanung@luckenwalde.de
Fax:       03371/ 672 405

Gelegenheit der Äußerung zu den Inhalten

Die vorgebrachten Hinweise und Anregungen werden in der anschließenden Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander abgewogen.

Gemäß § 4a Absatz 5 BauGB gilt: Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Luckenwalder Kommunalen Wärmeplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinden deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Kommunalen Wärmeplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutzhinweis

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 Absatz 1 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c bzw. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.


Bürgerversammlung, Veröffentlichung im Internet und öffentliche Auslegung des Vorentwurfs zum Bebauungsplan Nr. 43/2016 "Am Färberweg" der Stadt Luckenwalde

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Luckenwalde hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 27.09.2016 beschlossen, für die Fläche in der Gemarkung Luckenwalde, Flur 19, Flurstücke 544, 836, 1103, 1126 und den südlich der öffentlichen Straßenverkehrsfläche der Straße „Zum Freibad“ liegenden Teilflächen der Flurstücke 397 und 1093 den Bebauungsplan Nr. 43/2016 „Am Färberweg“ aufzustellen.

Die Lage des Geltungsbereiches ist dem nachfolgenden Übersichtsplan zu entnehmen.

Ziel des Bebauungsplanes ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung einer Einfamilienhaussiedlung auf bislang landwirtschaftlich oder als Gärten genutzten Fläche zu schaffen.

Gleichzeitig wurde beschlossen, die Bürger im Rahmen einer frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren und ihnen Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Bestandteil des Beschlusses ist die Durchführung einer Informationsveranstaltung sowie die Gelegenheit zur Einsichtnahme in die Planunterlagen für einen Zeitraum von vier Wochen.

Die bereits vorliegenden Planunterlagen zum Bebauungsplan Nr. 43/2016 „Am Färberweg“werden in der Zeit vom 4. September 2025 bis zum 6. Oktober 2025 unter www.luckenwalde.de in das Internet eingestellt sowie über www.bb.beteiligung.diplanung.de/luckenwalde-am-faerberweg zugänglich sein. Sie können diese Dokumente hier herunterladen:

Bebauungsplan Nr. 43/2016 “Am Färberweg“ - Vorentwurf

Begründung zum Bebauungsplan Nr. 43/2016 “Am Färberweg“ - Vorentwurf

Nachhaltigkeits-Check zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 43/2016 “Am Färberweg“

Präsentation des Stadtplanungsamtes zur Bürgerversammlung am 3. September 2025

Nachträge zu Fragestellungen im Rahmen der Bürgerversammlung:

Bebauungsstudie für einen Teilbereich (Anlage zum Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 29.09.2020 zum städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan) 

Bebauungsstudie vom 17. Dezember 2020, die die  Anregungen der Stadtverordnetenversammlung vom 6. Oktober 2020 für den gesamten Geltungsbereich berücksichtigt. 

Darüber hinaus liegen die Unterlagen in der Zeit vom 4. September 2025 bis zum 6. Oktober 2025 bei der 

Stadtverwaltung Luckenwalde,
Markt 1
14943 Luckenwalde
(Zugang über Breite Straße 54)
im selbigen Zeitraum zu folgenden Zeiten öffentlich ausliegen:

Montag bis Mittwoch: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr, 13:00 Uhr – 15:00 Uhr
Donnerstag: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr, 13:00 Uhr – 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr.

Abweichend davon ist die Einsichtnahme in die Unterlagen bei der Stadtverwaltung am Mittwoch, den 17.09.2025, nur zwischen 8:30 Uhr und 12:00 Uhr möglich, da die Stadtverwaltung am Nachmittag aus betrieblichen Gründen geschlossen ist.

Für eine Erörterung wird um eine Terminvereinbarung gebeten: (E-Mail: bauplanung@luckenwalde.de oder Telefon: 03371 672 293)

Während dieser Frist können beim Stadtplanungsamt Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgetragen werden:

Postanschrift:  Stadt Luckenwalde, Markt 10, 14943 Luckenwalde
E-Mail: bauplanung@luckenwalde.de
Fax: 03371/ 672 405

Darüber hinaus werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung an Ort und Stelle am

Mittwoch, den 3. September um 17:00 Uhr

im Rahmen einer Informationsveranstaltung vorgestellt.

Die Informationsveranstaltung findet am Ende der Straße „Am Färberweg“ im Bereich der alten Eiche auf der Wiese hinter den Hausnummern Am Färberweg 8 und Am Färberweg 10 statt. Es wird ein Zelt aufgebaut, so dass die Veranstaltung auch bei schlechtem Wetter durchgeführt werden kann.

Hier werden Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes die Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes erläutern und Fragen beantworten. Es besteht die Gelegenheit zur öffentlichen Erörterung. Die Äußerungen der Bürger werden im weiteren Verfahren berücksichtigt.

Hinweise:

Gemäß § 4a Absatz 5 BauGB gilt: Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 Absatz 1 BauGB i. V. m. Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Artikel 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

Amtliche Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Luckenwalde: 

Amtsblatt Nr. 20 vom 30. August 2025

02.12.2025 
Seite drucken | Autor: Lisa Schley | zuletzt geändert am: 03.12.2025