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15.04.2019

Gewerbetreibende im Bereich des Boulevards erhalten Gebührenbefreiung

Einstimmig beschlossen die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 2. April, dass die Gewerbetreibenden im Bereich des Boulevards in der Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019 davon befreit werden, Gebühren für genehmigte Sondernutzungen der öffentlichen Verkehrsfläche durch Warenauslagen, Werbeaufsteller oder zu gewerblichen Zwecken aufgestellte Tische und Sitzgelegenheiten zu entrichten.

Die Händlerschaft am Boulevard ist durch die im Oktober 2015 begonnenen Bauarbeiten arg gebeutelt, heißt es in der Begründung zur Beschlussvorlage und weiter: "Trotz des Bemühens zu gewährleisten, dass jedes Geschäft jederzeit erreichbar ist, kann nicht verhindert werden, dass sich Kunden durch die Baustelle abgeschreckt fühlen. Die baustellenbedingten Unterbrechungen der Zufahrten und Zuwegungen Parkstraße und Dahmer Straße und die eingeschränkte Nutzbarkeit des Parkplatzes Theaterstraße tun ein Übriges dazu. Auch wenn mit Hochdruck daran gearbeitet wird, dass die Leidenszeit der Händler im August durch die Fertigstellung des Boulevards ein Ende findet, so sollte als Geste der Unterstützung im Jahr 2019 auf Sondernutzungsgebühren verzichtet werden."

Von der Gebührenbefreiung ausgenommen ist die Zeit vom 27. Mai bis 3. Juni 2019. (Während des Turmfestes und seiner Aufbau- und Abbauzeiten ist ein Großteil des Boulevards an die Agentur COEX verpachtet. Die daraus resultierenden Einnahmen dienen der Turmfestfinanzierung.)

Verwaltungsgebühren für die Erteilung von Sondernutzungsgenehmigungen in den genannten Anwendungsfällen werden außerdem nicht erhoben. Bereits entrichtete Gebühren werden auf Antrag rückerstattet.

Der räumliche Geltungsbereich der Gebührenbefreiung ist im obigen Foto dargestellt.

Seite drucken | Autor: Britta Jähner | zuletzt geändert am: 10.07.2019