Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Abbrennen eines Brauchtumsfeuers

1. Antragstellende Person:

1.1 Verantwortliche Person: (nur ausfüllen falls von antragstellender Person abweichend)

2. Angaben zum Brauchtumsfeuer:



Ort und Zeitpunkt des Feuers:


Maximal 5 MB erlaubt

Eigentümer des Grundstücks:

Eine Abstimmung mit dem Grundstückseigentümer über die Duldung des Vorhabens hat durch die antragstellende bzw. verantwortlichene Person eigenständig zu erfolgen.

Verwendetes Brennmaterial und Größe der Feuerstelle:

Abstände:

Die antragstellende Person versichert, dass die Stadt Luckenwalde von allen Ersatzansprüchen – auch Dritter – befreit wird.

Hinweise:

  • Der Antrag ist vollständig ausgefüllt spätestens zwei Wochen vor dem geplanten Ereignis beim Ordnungsamt einzureichen.

Für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 7 Abs. 2 LImschG wird eine Gebühr von 70 bis
270 EUR erhoben (§ 1 Gebührengesetz für das Land Brandenburg (GebGBbg) i.V.m. Anlage 2 Tarifstelle
2.4.2. der Gebührenordnung Umwelt (GebOUmwelt).


Ich versichere, dass ausreichender Sicherheitsabstand zu Bäumen, Büschen usw., Gebäuden sowie
Parkplätzen und sonstigen brennbaren Gegenständen gewahrt ist. Kleinlöschgeräte werden durch den
Verantwortlichen bereit gehalten.


Das Brennmaterial wird aus Gründen des Tierschutzes kurz vor dem Abbrennen nochmals umgeschichtet.

Information zu Erhebung von personenbezogenen Daten (Artikel 12 und 13 DSGVO): Die Daten werden aufgrund und zum Zweck nach § 7 Absatz 2 i. V. m. § 21 Landesimmissionsschutzgesetz (LImschG) erhoben, verarbeitet und genutzt. Ohne diese vollständigen Angaben kann der Antrag nicht bearbeitet und die beantragte Genehmigung nicht erteilt werden.

Bitte senden Sie uns ggf. auch die folgenden Anlagen:


Maximal 5 MB erlaubt


Maximal 5 MB erlaubt


(Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder)

Seite drucken | zuletzt geändert am: 31.07.2025