Anspruchsprüfung auf Kitabetreuung beim Landkreis
Mit Wirkung ab dem 01.01.2024 wurde der öffentlich-rechtliche Vertrag über die Durchführung der Aufgaben nach § 12 Kindertagesstättengesetz zwischen der Stadt Luckenwalde und dem Landkreis Teltow-Fläming gekündigt.
Das bedeutet, dass die Zuständigkeit der Prüfung des Rechtsanspruches im Rahmen der Kindertagesbetreuung ab diesem Zeitpunkt auf den Landkreis Teltow-Fläming übergeht. Unterlagen zur Prüfung des Betreuungsanspruches für Ihr Kind in der Kita oder im Hort reichen Sie deshalb ab dem 01.01.2024 bitte bei der Kreisverwaltung Teltow-Fläming, Am Nuthefließ 2, 14943 Luckenwalde ein.
Die Internetseite des Landkreises Teltow-Fläming finden Sie unter folgendem Link: https://www.teltow-flaeming.de
Vertragsangelegenheiten für die Betreuung im Hort Regenbogen werden weiterhin von der Stadt Luckenwalde bearbeitet.
Bei eventuellen Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung:
Jacqueline Henning: Detailseite
Stadt Luckenwalde
Amt Bildung und Jugend, Abt. Kitas und Schulen
Markt 10
14943 Luckenwalde
Robert Mudrack: Detailseite
Stadt Luckenwalde
Amt Bildung und Jugend, Abt. Kitas und Schulen
Markt 10
14943 Luckenwalde