Anspruchsprüfung auf Kitabetreuung beim Landkreis

Kündigung des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen dem Landkreis Teltow-Fläming und der Stadt Luckenwalde

Mit Wirkung ab dem 01.01.2024 wurde der öffentlich-rechtliche Vertrag über die Durchführung der Aufgaben nach § 12 Kindertagesstättengesetz zwischen der Stadt Luckenwalde und dem Landkreis Teltow-Fläming gekündigt.

Das bedeutet, dass die Zuständigkeit der Prüfung des Rechtsanspruches im Rahmen der Kindertagesbetreuung ab diesem Zeitpunkt auf den Landkreis Teltow-Fläming übergeht. Unterlagen zur Prüfung des Betreuungsanspruches für Ihr Kind in der Kita oder im Hort reichen Sie deshalb ab dem 01.01.2024 bitte bei der Kreisverwaltung Teltow-Fläming, Am Nuthefließ 2, 14943 Luckenwalde ein.

Die Internetseite des Landkreises Teltow-Fläming finden Sie unter folgendem Link: https://www.teltow-flaeming.de 

Vertragsangelegenheiten für die Betreuung im Hort Regenbogen werden weiterhin von der Stadt Luckenwalde bearbeitet.

Bei eventuellen Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung:

02.01.2024 
Seite drucken | Autor: Robert Mudrack | zuletzt geändert am: 02.01.2024