Informationen zum Abgabenbescheid 2026 - Steuern

Die Stadt Luckenwalde versendet in der 3. Kalenderwoche die Abgabenbescheide für die Grund- und Hundesteuer sowie für die Straßenreinigung.

Geltungsdauer dieses Bescheides

Bitte beachten Sie, dass es sich bei dem Ihnen aktuell übermittelten Bescheid um einen „Dauerbescheid“ handelt. Das bedeutet, dass dieser nach Bekanntgabe unbefristet gültig ist, solange sich die für die Festsetzung maßgebliche Berechnungsgrundlage nicht ändert oder dieser Bescheid durch einen neuen Bescheid aufgehoben, geändert oder ersetzt wird.

Sofern keine Veränderung eintritt, gilt der Abgabenbescheid 2026 für das Jahr 2027 und Folgejahre.

Es ergehen daher künftig keine jährlichen Einzelbescheide mehr.

Änderungen an der Festsetzung können eintreten, wenn sich:

  • der Hebesatz ändert
  • die Gebühren-/Beitragssätze (Straßenreinigung) ändern
  • die persönlichen Verhältnisse ändern
  • der Grundsteuermessbetrag (wird durch das zuständige Finanzamt festgesetzt) erhöht, vermindert oder aufgehoben werden sollte
  • die Eigentumsverhältnisse für das grundsteuerpflichtige Objekt verändert haben (z. B. durch Erbfolge, Verkauf, Zwangsversteigerung etc. ⇨ wirkt sich immer erst mit Beginn des Folgejahres aus, da die Grundsteuer eine Jahressteuer ist und mit Beginn des Kalenderjahres entsteht (§ 9 Grundsteuergesetz),

Fälligkeiten und Zahlungen in den Folgejahren:

Die Zahlungen sind bis auf Weiteres, wie im Bescheid angegeben, an die Stadtkasse Luckenwalde (die Bankverbindung finden Sie unten in der Fußzeile des Bescheids) zu leisten bzw. werden wie gewohnt von Ihrem Konto im SEPA Lastschriftverfahren abgebucht, sofern Sie eine entsprechende Ermächtigung erteilt haben.

Fällt die Fälligkeit auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, so verschiebt sich die Zahlungsfrist automatisch auf den nächsten Werktag.

Den Vordruck zur Erteilung eines SEPA Lastschriftmandates erreichen Sie über folgende Links:

SEPA-Basislastschriftmandat


Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

13.01.2026