Bundestagswahl - Infos zur Briefwahl
Am 23. Februar 2025 wird der 21. Deutsche Bundestag gewählt.
Bis spätestens 2. Februar 2025 erhalten Wahlberechtigte ihre Wahlbenachrichtigungskarte.
Erst nach dem 30. Januar 2025 - nach Feststellung durch den Landes- und Bundeswahlausschuss, welche Parteien und Kandidaten zugelassen werden, - können die Stimmzettel gedruckt und an die Wahlbehörden ausgeliefert werden. Dadurch verkürzt sich die Möglichkeit der Teilnahme an der Briefwahl auf zwei Wochen, vom 10. bis 21. Februar 2025.
Wenn Sie aber am Wahlsonntag an der Wahl im Wahllokal verhindert sind, dann nutzen Sie bitte die Briefwahl.
Am Einfachsten ist es, die Briefwahlunterlagen online anzufordern – das ist bereits möglich:
Klicken Sie auf den Link https://www.wahlschein.de/12072232 und füllen die entsprechenden Felder aus. Für den Versand der Briefwahlunterlagen ist der Online-Wahlscheinantrag bis zum 18. Februar 2025 freigeschalten.
Sie können auch den Antrag auf Briefwahlunterlagen, der sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte befindet (siehe Muster), ausfüllen und per frankierten Brief an die Stadt Luckenwalde, Markt 10 senden oder direkt in den Briefkasten auf dem Rathaushof (vor dem Glaseingang) einstecken.
Oder Sie beantragen die Briefwahlunterlagen ab 10. Februar 2025 im Bürgerbüro der Stadt Luckenwalde, Markt 10, zu nachfolgenden Zeiten und füllen die Unterlagen direkt aus.
Bringen Sie dazu den ausgefüllten Wahlscheinantrag auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte mit.
Öffnungszeiten vom 10. bis 21. Februar 2025 nur für Briefwahl:
Montag | 08:30 - 12:00 Uhr |
Dienstag | 08:30 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr |
Mittwoch | 08:30 - 11:30 Uhr |
Donnerstag | 08:30 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr |
Freitag | 08:30 - 11:30 Uhr |
Das Bürgerbüro im Erdgeschoss ist barrierefrei erreichbar.
Möchten Sie Briefwahlunterlagen für einen anderen Wahlberechtigten beantragen oder abholen, ist Ihre Berechtigung dafür jeweils durch Vollmacht vorzuweisen (im Vordruck „Wahlscheinantrag“ bzw. Antrag für Briefwahlunterlagen auszufüllen).
Egal, auf welchem Weg Sie die Briefwahl beantragen: Die Wahlbriefe müssen rechtzeitig wieder im Rathaus ankommen (spätestens am 23. Februar 2025, 18:00 Uhr), damit die von Ihnen ausgefüllten Stimmzettel gewertet werden können.
Der Wahlbrief mit dem ausgefüllten Stimmzettel und Wahlschein wird von der Deutschen Post innerhalb Deutschlands unentgeltlich befördert.
Bei Fragen zu den Briefwahlunterlagen wenden Sie sich bitte an:
Stadt Luckenwalde
Bürgerbüro
Telefon: 672-329 oder 672-300
E-Mail: ewo@luckenwalde.de
Bei sonstigen Anfragen zur Wahl wenden Sie sich bitte an:
Stadt Luckenwalde
Amt Pressearbeit, Verwaltungs- und Kommunalservice
Telefon: 672-257 oder 672-210
E-Mail: wahlen@luckenwalde.de