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Bitte prüfen Sie, ob der Betrag auf Ihrem Abgabenbescheid der Stadt Luckenwalde mit dem Steuermessbetrag auf dem Bescheid des Finanzamtes, den Sie nach Ihrer Grundsteuererklärung bekommen haben, übereinstimmt.
Die Grundsteuer ist grundsätzlich zu zahlen, auch wenn Sie Einspruch gegen den Grundsteuermessbescheid beim zuständigen Finanzamt eingelegt haben.
Bei Fragen zum Steuermessbetrag und zur Bearbeitung Ihres Einspruchs wenden Sie sich bitte ausschließlich an das zuständige Finanzamt.
Kontaktformular des Finanzamtes für steuerliche Anfragen (ohne Registrierung)
Telefon Finanzamt Luckenwalde: 03371 606-171
… oder schreiben Sie uns, wenn Sie etwas nicht gefunden haben.