Hundesteuer Festsetzung

Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die Stadt Luckenwalde und wird per Satzung geregelt.

Verfahrensablauf

Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

Gebühren/Preise

Die Steuer beträgt in der Stadt Luckenwalde jährlich, wenn von einem Hundehalter oder mehreren Personen gemeinsam Hunde gehalten werden

a) für den ersten Hund 45,00 €,
b) für den zweiten Hund 66,00 €,
c) für den dritten und jeden weiteren Hund 91,00 €.

Abweichend davon beträgt die jährliche Steuer für gefährliche Hunde 230,00 €.

Ersatz für eine verlorene Hundemarke 3,70 €.

Rechtsgrundlagen

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