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22.09.2023

NUWAB GmbH informiert zur Ablesung der Wassermesseinrichtungen

 für Gärten und Schächte im Oktober 2023

In der 39. Kalenderwoche bzw. ab dem 28.09.2023 erhalten die Eigentümer der Grundstücke, deren Wassermesseinrichtungen in Gärten und Gartenanlagen sowie alle Zähler, die in Schächten installiert sind, eine Selbstablesekarte zur Erfassung der Zählerstände für die Verbrauchsabrechnung per 31.12.2023.

Bis spätestens zum 15.12.2023 sollte die Selbstablesekarte an den Versorger zurückgesandt werden. Falls die NUWAB GmbH bis zum genannten Termin keine Informationen von Ihnen erhalten hat, kann und wird von dem Recht der Schätzung der Verbräuche auf Vorjahresbasis Gebrauch gemacht.

Wir bitten hiermit, diese Karte sorgfältig auszufüllen und der NUWAB GmbH umgehend zurückzusenden. Gern können Sie uns den Zählerstand auch online unter www.zaehlerstand.nuwab.de sowie telefonisch unter 03371 6907-11 mitteilen.

Für weitere Anfragen steht Ihnen unsere Abteilung Absatz zur Verfügung.

Wir möchten darauf hinweisen, dass wir die Hauptwasserzähler der Kunden, die im Oktober keine Ablesekarte erhalten, ab der 47. Kalenderwoche erfassen werden. Darüber wird die NUWAB GmbH noch gesondert informieren.

Ihre NUWAB GmbH

Quelle: NUWAB GmbH - Städtische Gesellschaft
Seite drucken | Autor: Britta Jähner | zuletzt geändert am: 22.09.2023