Hundehaltung

Hundehaltung, Hund abmelden, anmelden, ummelden

Beschreibung

Allgemeine Hinweise zur Hundehaltung

  • Hunde sind im Stadtgebiet einschließlich der Ortsteile Frankenfelde und Kolzenburg sowie auf Anlagen, die dem Sport, dem Spiel oder der Erholung (Skaterbahn) dienen an der Leine zu führen. Die Leinenpflicht besteht auch in Mehrfamilienhäusern auf Zuwegen, Treppenhäusern oder sonstigen von der Hausgemeinschaft gemeinsam genutzten Räumen.
  • Halter oder Führer von Hunden haben Verunreinigungen Ihres Tieres unverzüglich von den Verkehrsflächen und Anlagen (z. B. Straßen, Gehwege, Plätze, Grünanlagen) zu entfernen. Dazu haben sie geeignete Materialien wie Tüten mit sich zu führen.
  • Es besteht ein Mitnahmeverbot von Hunden auf Kinderspielplätzen, Badeanstalten, öffentlichen Badestellen und auf gekennzeichneten Liegewiesen.
  • Ein befriedetes Besitztum (Grundstück, Wohnung) auf dem ein Hund gehalten wird, muss gegen ein unbeabsichtigtes Entweichen des Hundes angemessen gesichert sei. Außerhalb des befriedeten Besitztums müssen Hunde ein Halsband, Geschirr mit Name und Adresse des Hundehalters tragen.
  • Hunde haben in Verwaltungsgebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln einen Maulkorb zu tragen.
  • Hunde sind so zu halten, dass niemand durch die Immissionen (Lärm), die durch sie hervorgerufen werden, mehr als nur geringfügig belästigt wird.

Notwendige Unterlagen

Vorlage der ausgefüllten Anzeige nach § 2 Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg (siehe Formulare)

Formulare

Rechtsgrundlagen