Landschaftsplan

Beschreibung

Der Landschaftsplan dient der Konkretisierung der Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege für die Gebiete der Gemeinde. Im Landschaftsplan werden der vorhandene und zu erwartende Zustand von Natur und Landschaft, die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege und die Erfordernisse und Maßnahmen zur Umsetzung dieser Ziele dargestellt. Der Landschaftsplan ist eine wesentliche Voraussetzung für die Aufstellung des Flächennutzungsplanes. Seine wesentlichen Inhalte werden im Rahmen der Abwägung berücksichtigt und soweit erforderlich in den Flächennutzungsplan übernommen.
Soweit wesentliche Veränderungen von Natur und Landschaft im Planungsraum eintreten, vorgesehen sind oder zu erwarten sind, ist der Landschaftsplan fortzuschreiben.

Rechtsgrundlagen