Laubsammlung
Beschreibung
Die umweltgerechte und kostenfreie Entsorgung von Laub erfolgt als Unterstützung der an die Anlieger übertragenen Reinigungspflichten (Straßenreinigungssatzung der Stadt Luckenwalde).
Die Ausgabe von Laubsäcken sowie die Entsorgung erfolgt ausschließlich für Anliegergrundstücke mit straßenbegleitenden Baumpflanzungen.
Rechtsgrundlage - Ortsrecht
Weitere Informationen
Seite drucken | zuletzt geändert am: 28.07.2023