Leitungsrechte
Beschreibung
Macht sich eine Leitungsverlegung über ein nicht öffentlich genutztes Grundstück der Stadt erforderlich, muss dieses Recht grundbuchlich gesichert werden, das heißt, ein Leitungsrecht muss im Grundbuch eingetragen werden.
Formulare
formloser Antrag mit Lageskizze
Gebühren
Entschädigung für die in Anspruch genommene Fläche
Rechtsgrundlagen
Weitere Informationen
Seite drucken | zuletzt geändert am: 26.10.2023