Löschungen für im Grundbuch eingetragene Rechte

Beschreibung

Sind private Grundstücke im Grundbuch mit Rechten der Stadt belastet, kann die Stadt für diese, sofern nicht mehr benötigt, eine Löschungsbewilligung erteilen.

Notwendige Unterlagen

formloser Antrag

aktueller Grundbuchauszug

Gebühren

Rechtsgrundlage