Löschungen für im Grundbuch eingetragene Rechte
Beschreibung
Sind private Grundstücke im Grundbuch mit Rechten der Stadt belastet, kann die Stadt für diese, sofern nicht mehr benötigt, eine Löschungsbewilligung erteilen.
Notwendige Unterlagen
formloser Antrag
aktueller Grundbuchauszug
Gebühren
Rechtsgrundlage
Weitere Informationen
Seite drucken | zuletzt geändert am: 26.10.2023