Vorläufigen Personalausweis beantragen

Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen einen neuen? Dann können Sie beim Bürgeramt einen vorläufigen Personalausweis beantragen.

Volltext

Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie beispielsweise die Zeit bis zur Ausstellung eines regulären Personalausweises überbrücken.

Ihr vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.

Sie müssen den alten vorläufigen oder regulären Personalausweis zurückgeben, wenn Ihnen der neue vorläufige Personalausweis ausgehändigt wird.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • aktuelles biometrisches Passfoto
  • Falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Personalausweis oder Reisepass oder vorläufiger Personalausweis oder Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
  • Falls kein gültiger Reisepass oder Personalausweis vorhanden: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde
  • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

Voraussetzungen

Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, wenn

  • Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen,
  • in Deutschland gemeldet sind und
  • keinen gültigen Personalausweis besitzen.

Sie sind verpflichtet, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen, wenn Sie

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
  • in Deutschland gemeldet sind,
  • keinen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen und
  • das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Nur noch digitale Ausweisfotos

Das Bürgerbüro informiert: 

Ab dem 1. Mai 2025 nur noch digitale Fotos für Pässe und Personalausweise möglich!

Ein Lichtbild für Ihren Personalausweis oder Ihren Reisepass darf ab dem 01.05.2025 ausschließlich digital erstellt und auf einem gesicherten elektronischen Weg zur Behörde übermittelt werden. Das Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen sieht diese Änderung vor, um künftig die Manipulation von hoheitlichen Dokumenten durch Morphing zu unterbinden.
Fotostudios und Fotografen benötigen hierfür einen Zugang zu einem vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifizierten Cloud-Dienst, sowie eine entsprechende Anwendersoftware. Ihr Lichtbild wird künftig verschlüsselt und sicher in diese Cloud hoch geladen. Sie selbst erhalten anstelle Ihres Fotos nur noch den zu Ihrem Foto generierten Barcode vom Fotografen. Damit gehen Sie dann zu Ihrer Pass- und Personalausweisbehörde.

Ihr Papierfoto kann also nur noch bis zum 30.04.2025 für Personalausweise und Reisepässe entgegengenommen werden! (Der Antrag auf Umstellung der Fahrerlaubnis ist weiterhin mit Papierfoto möglich.)

Digitale Lichtbilder sollen zukünftig auch im Bürgerbüro der Stadt Luckenwalde aufgenommen werden können. Die Vorbereitungen hierfür sind zwar abgeschlossen, jedoch ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannt, wann unsere Behörde an das System der Lichtbilderfassung angebunden wird.
Möchten Sie Ihr Foto in der Behörde erstellen lassen, beträgt die Gebühr pro beantragtem Dokument zusätzlich 6,00 €.

Sommerzeit ist Reisezeit.

Prüfen Sie daher bitte noch einmal die Gültigkeit Ihrer Dokumente.
Hat auch Ihr Kind ein gültiges Ausweisdokument?

Auch Babys und Kinder benötigen für eine Auslandsreise ein gültiges Reisedokument.
Noch gültige Kinderreisepässe, insbesondere die in der Gültigkeit verlängerten Kinderreisepässe, werden jedoch nicht mehr von allen Staaten (teilweise auch innerhalb der EU) als Ausweisdokument akzeptiert. Hinweise zu den Einreisebestimmungen der jeweiligen Länder entnehmen Sie bitte dem Auswärtigen Amt.

Das Team des Bürgerbüros ist wie folgt für Sie da:

Montag und Dienstag ausschließlich nach Terminvereinbarung
Donnerstag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr (ohne Termin)
Freitag 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr (ohne Termin)

Jeden 1. Samstag im Monat 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr (ohne Termin)

Einen Termin können Sie sich online unter www.luckenwalde.de buchen.

An den Sprechtagen ohne Termin ziehen Sie sich eine Wartemarke. Bitte beachten Sie, dass die Nummernausgabe ca. 30 min vor Ende der Sprechzeiten abgeschaltet wird. Das Bürgerbüro behält sich bei einem erhöhten Besuchsaufkommen vor, die Ausgabe von Wartemarken gegebenenfalls schon zu einem früheren Zeitpunkt zu sperren. Der Grund ist, dass bei einem sehr hohen Besuchsaufkommen mit Warte- und Bearbeitungszeiten weit über die Servicezeiten hinaus zu rechnen ist. Wir bitten um Verständnis, dass später kommende Besucher/-innen dann nicht mehr bedient werden können.

Verfahrensablauf

Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich beantragen.

  • Beantragen Sie den vorläufigen Personalausweis bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz.
    • Wenn Sie Ihren vorläufigen Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Bitte kontaktieren das von Ihnen ausgewählten Bürgeramt, um zu erfahren, ob das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
  • Das Bürgeramt stellt Ihnen den vorläufigen Personalausweis aus.

Terminbuchung Bürgerbüro

Sie können hier ganz bequem für den Bereich Bürgerbüro Ihren Wunschtermin buchen:

Online Terminbuchung

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 03.01.2024
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)