Erstmalig einen Personalausweis beantragen

Sind Sie mindestens 16 Jahre alt? Dann müssen Sie ein gültiges Ausweisdokument besitzen, mit dem Ihre Identität festgestellt werden kann. Auch jüngere Kinder können auf Wunsch den Personalausweis beantragen, es besteht aber keine Pflicht.

Volltext

Als deutsche Staatsangehörige über 16 Jahren sind Sie verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass zu besitzen.

Auf Wunsch können Sie den Personalausweis auch früher beantragen.

Mit dem Personalausweis können Sie sich gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen. Daneben können Sie auch in alle Länder der Europäischen Union (EU) reisen.

Sie beantragen Ihren Personalausweis bei Ihrem Bürgeramt am Hauptwohnsitz. Antragstellungen bei jedem anderen Bürgeramt sind möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund haben. In diesem Fall fällt ein Unzuständigkeitszuschlag an.

Personalausweise enthalten einen elektronischen Identitätsnachweis, den sogenannten Online-Ausweis. Damit können Sie sich online ausweisen. Den Online-Ausweis dürfen Sie nach Ihrem 16. Geburtstag verwenden.

Der Personalausweis ist 6 Jahre lang gültig, sofern Sie bei der Beantragung unter 24 Jahre alt sind. Er wird vor Erreichen des eingetragenen Datums des Gültigkeitsablaufs ungültig, wenn:

  • Eintragungen, zum Beispiel Name oder Vorname, nicht mehr zutreffen
    • außer: Anschrift, Größenangabe
  • Sie auf Ihrem Foto nicht mehr eindeutig erkennbar sind. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.

Auf Wunsch können Sie Ihre E-Mail-Adresse angeben, um zirka 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeit erinnert zu werden.

Wenn Sie dringend ein Ausweisdokument benötigen, können Sie zunächst einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Dieser ist höchstens 3 Monate lang gültig.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf)
  • falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
  • falls kein Ausweisdokument vorhanden ist: Geburtsurkunde
  • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

Voraussetzungen

Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie:

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
  • das 16. Lebensjahr vollendet haben
  • in Deutschland gemeldet sind
  • kein gültiges Passdokument (Reisepass oder vorläufiger Reisepass) besitzen

Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

  • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.

Nur noch digitale Ausweisfotos

Das Bürgerbüro informiert: 

Ab dem 1. Mai 2025 nur noch digitale Fotos für Pässe und Personalausweise möglich!

Ein Lichtbild für Ihren Personalausweis oder Ihren Reisepass darf ab dem 01.05.2025 ausschließlich digital erstellt und auf einem gesicherten elektronischen Weg zur Behörde übermittelt werden. Das Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen sieht diese Änderung vor, um künftig die Manipulation von hoheitlichen Dokumenten durch Morphing zu unterbinden.
Fotostudios und Fotografen benötigen hierfür einen Zugang zu einem vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifizierten Cloud-Dienst, sowie eine entsprechende Anwendersoftware. Ihr Lichtbild wird künftig verschlüsselt und sicher in diese Cloud hoch geladen. Sie selbst erhalten anstelle Ihres Fotos nur noch den zu Ihrem Foto generierten Barcode vom Fotografen. Damit gehen Sie dann zu Ihrer Pass- und Personalausweisbehörde.

Ihr Papierfoto kann also nur noch bis zum 30.04.2025 für Personalausweise und Reisepässe entgegengenommen werden! (Der Antrag auf Umstellung der Fahrerlaubnis ist weiterhin mit Papierfoto möglich.)

Digitale Lichtbilder sollen zukünftig auch im Bürgerbüro der Stadt Luckenwalde aufgenommen werden können. Die Vorbereitungen hierfür sind zwar abgeschlossen, jedoch ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannt, wann unsere Behörde an das System der Lichtbilderfassung angebunden wird.
Möchten Sie Ihr Foto in der Behörde erstellen lassen, beträgt die Gebühr pro beantragtem Dokument zusätzlich 6,00 €.

Sommerzeit ist Reisezeit.

Prüfen Sie daher bitte noch einmal die Gültigkeit Ihrer Dokumente.
Hat auch Ihr Kind ein gültiges Ausweisdokument?

Auch Babys und Kinder benötigen für eine Auslandsreise ein gültiges Reisedokument.
Noch gültige Kinderreisepässe, insbesondere die in der Gültigkeit verlängerten Kinderreisepässe, werden jedoch nicht mehr von allen Staaten (teilweise auch innerhalb der EU) als Ausweisdokument akzeptiert. Hinweise zu den Einreisebestimmungen der jeweiligen Länder entnehmen Sie bitte dem Auswärtigen Amt.

Das Team des Bürgerbüros ist wie folgt für Sie da:

Montag und Dienstag ausschließlich nach Terminvereinbarung
Donnerstag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr (ohne Termin)
Freitag 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr (ohne Termin)

Jeden 1. Samstag im Monat 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr (ohne Termin)

Einen Termin können Sie sich online unter www.luckenwalde.de buchen.

An den Sprechtagen ohne Termin ziehen Sie sich eine Wartemarke. Bitte beachten Sie, dass die Nummernausgabe ca. 30 min vor Ende der Sprechzeiten abgeschaltet wird. Das Bürgerbüro behält sich bei einem erhöhten Besuchsaufkommen vor, die Ausgabe von Wartemarken gegebenenfalls schon zu einem früheren Zeitpunkt zu sperren. Der Grund ist, dass bei einem sehr hohen Besuchsaufkommen mit Warte- und Bearbeitungszeiten weit über die Servicezeiten hinaus zu rechnen ist. Wir bitten um Verständnis, dass später kommende Besucher/-innen dann nicht mehr bedient werden können.

Kosten

Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.



  • Für antragstellende Person ab 24 Jahren

    Gebühr: 37,00 EUR (Vorkasse: ja)

  • Für antragstellende Person unter 24 Jahren

    Gebühr: 22,80 EUR (Vorkasse: ja)

  • Für den vorläufigen Personalausweis

    Gebühr: 10,00 EUR (Vorkasse: ja)

  • Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz

    Gebühr: 13,00 EUR (Vorkasse: ja)

  • Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland

    Gebühr: 30,00 EUR (Vorkasse: ja)

  • Gebühr für Passfoto, wenn es durch die Behörde erstellt wird

    Gebühr: 6,00 EUR (Vorkasse: ja)

  • Gebühr bei Versand an Ihre Wohnadresse

    Gebühr: 15,00 EUR (Vorkasse: ja)

Verfahrensablauf

Sie müssen den Personalausweis persönlich beim Bürgeramt beantragen.

Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund und zur Gebühr wird ein Zuschlag erhoben. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.

  • Jugendliche ab 16 Jahren können den Personalausweis selbst und allein beantragen. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres können sich die Jugendlichen durch Personen mit gesetzlicher Vertretungsbefugnis begleiten lassen.
  • Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren stellen alle sorgeberechtigten Elternteile den Antrag gemeinsam. Die Kinder und Jugendlichen müssen immer auch persönlich erscheinen, da das Bürgeramt ihre Identität prüft. Außerdem müssen sie unterschreiben, wenn sie zum Antragszeitpunkt 10 Jahre oder älter sind.
  • Fingerabdrücke werden zur Speicherung im Chip des Ausweisdokuments aufgenommen, wenn das Kind 6 Jahre oder älter ist. 
  • Sie erhalten eine Geheimnummer und die Entsperrnummer des Personalausweises (PIN) in einem geschlossenen Kuvert. 
  • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Alternativ können Sie sich das Ausweisdokument in vielen Fällen per Post an Ihre Wohnadresse schicken und persönlich an der Haustür übergeben lassen.
  • Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.

Bearbeitungsdauer

Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.

Frist

Sind Sie gerade 16 Jahre alt geworden, besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit und sind in Deutschland gemeldet, muss der Antrag unverzüglich gestellt werden, sofern Sie kein gültiges Passdokument besitzen, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass.

Terminbuchung Bürgerbüro

Sie können hier ganz bequem für den Bereich Bürgerbüro Ihren Wunschtermin buchen:

Online Terminbuchung

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 10.06.2025
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerium des Innern (BMI)

Ansprechpunkt

Service-Hotline zum Personalausweis und zur Online-Ausweisfunktion

Telefon +49 1801 333333

E-Mail eID_buergerservice@bmi.bund.de

Öffnungszeiten

Mo 08:00 - 17:00 Uhr

Di 08:00 - 17:00 Uhr

Mi 08:00 - 17:00 Uhr

Do 08:00 - 17:00 Uhr

Fr 08:00 - 17:00 Uhr