Personalausweis beantragen wegen Namensänderung nach Scheidung
Sie haben sich scheiden und danach Ihren Familiennamen ändern lassen? Dann müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument mit dem neuen Namen besitzen.
Volltext
Nach einer Namensänderung ist Ihr Personalausweis ungültig. Haben Sie Ihren Familiennamen also zum Beispiel nach einer Scheidung oder der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft ändern lassen, müssen Sie einen neuen Ausweis beantragen.
Es gibt eine Ausnahme: Solange Sie ein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass, mit dem neuen Namen besitzen, müssen Sie keinen neuen Personalausweis beantragen.
Das ab dem 2. August 2021 eingeführte EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises führt nicht dazu, dass Ausweise ohne dieses Logo ungültig werden.
Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter zum Zeitpunkt der Antragstellung abhängig:
- unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
- ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.
Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Sie können den Antrag bei Ihrem Bürgeramt am Hauptwohnsitz stellen. Antragstellungen bei jedem anderen Bürgeramt sind möglich, wenn ein wichtiger Grund dargelegt wird. Dabei fällt ein Unzuständigkeitszuschlag an, das heißt die Kosten der Ausstellung steigen.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- alter Personalausweis oder Reisepass (mit dem alten Namen) und, sofern vorhanden, gültiger Reisepass (mit dem neuen Namen)
- Scheidungsurkunde
- Bescheinigung über die Namensführung vom Standesamt
-
biometrietaugliches Passfoto: Das Foto muss
- aktuell sein und
- die Anforderungen an Fotos für elektronische Personalausweise erfüllen.
Voraussetzungen
Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- das 16. Lebensjahr vollendet haben und
- in Deutschland gemeldet sind,
- keinen gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass mit dem neuen Namen besitzen.
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
- Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
Nur noch digitale Ausweisfotos
Das Bürgerbüro informiert:
Ab dem 1. Mai 2025 nur noch digitale Fotos für Pässe und Personalausweise möglich!
Ein Lichtbild für Ihren Personalausweis oder Ihren Reisepass darf ab dem 01.05.2025 ausschließlich digital erstellt und auf einem gesicherten elektronischen Weg zur Behörde übermittelt werden. Das Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen sieht diese Änderung vor, um künftig die Manipulation von hoheitlichen Dokumenten durch Morphing zu unterbinden.
Fotostudios und Fotografen benötigen hierfür einen Zugang zu einem vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifizierten Cloud-Dienst, sowie eine entsprechende Anwendersoftware. Ihr Lichtbild wird künftig verschlüsselt und sicher in diese Cloud hoch geladen. Sie selbst erhalten anstelle Ihres Fotos nur noch den zu Ihrem Foto generierten Barcode vom Fotografen. Damit gehen Sie dann zu Ihrer Pass- und Personalausweisbehörde.
Ihr Papierfoto kann also nur noch bis zum 30.04.2025 für Personalausweise und Reisepässe entgegengenommen werden! (Der Antrag auf Umstellung der Fahrerlaubnis ist weiterhin mit Papierfoto möglich.)
Digitale Lichtbilder sollen zukünftig auch im Bürgerbüro der Stadt Luckenwalde aufgenommen werden können. Die Vorbereitungen hierfür sind zwar abgeschlossen, jedoch ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannt, wann unsere Behörde an das System der Lichtbilderfassung angebunden wird.
Möchten Sie Ihr Foto in der Behörde erstellen lassen, beträgt die Gebühr pro beantragtem Dokument zusätzlich 6,00 €.
Sommerzeit ist Reisezeit.
Prüfen Sie daher bitte noch einmal die Gültigkeit Ihrer Dokumente.
Hat auch Ihr Kind ein gültiges Ausweisdokument?
Auch Babys und Kinder benötigen für eine Auslandsreise ein gültiges Reisedokument.
Noch gültige Kinderreisepässe, insbesondere die in der Gültigkeit verlängerten Kinderreisepässe, werden jedoch nicht mehr von allen Staaten (teilweise auch innerhalb der EU) als Ausweisdokument akzeptiert. Hinweise zu den Einreisebestimmungen der jeweiligen Länder entnehmen Sie bitte dem Auswärtigen Amt.
Das Team des Bürgerbüros ist wie folgt für Sie da:
Montag und Dienstag ausschließlich nach Terminvereinbarung
Donnerstag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr (ohne Termin)
Freitag 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr (ohne Termin)
Jeden 1. Samstag im Monat 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr (ohne Termin)
Einen Termin können Sie sich online unter www.luckenwalde.de buchen.
An den Sprechtagen ohne Termin ziehen Sie sich eine Wartemarke. Bitte beachten Sie, dass die Nummernausgabe ca. 30 min vor Ende der Sprechzeiten abgeschaltet wird. Das Bürgerbüro behält sich bei einem erhöhten Besuchsaufkommen vor, die Ausgabe von Wartemarken gegebenenfalls schon zu einem früheren Zeitpunkt zu sperren. Der Grund ist, dass bei einem sehr hohen Besuchsaufkommen mit Warte- und Bearbeitungszeiten weit über die Servicezeiten hinaus zu rechnen ist. Wir bitten um Verständnis, dass später kommende Besucher/-innen dann nicht mehr bedient werden können.
Kosten
- EUR 37,00 für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren
- EUR 22,80 für antragstellende Personen unter 24 Jahren
- EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
- EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde
- EUR 30,00 Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen des Bürgeramts.
Verfahrensablauf
Einen Personalausweis beantragen Sie im Bürgeramt an Ihrem Wohnort, bei mehreren Wohnsitzen an Ihrem Hauptwohnsitz. Sie können Ihren Personalausweis auch in jedem anderen Bürgeramt beantragen. Sie brauchen dafür aber einen wichtigen Grund. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
- Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Termin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
- Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
- Ihr Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH in Berlin hergestellt.
- Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
Bearbeitungsdauer
Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.
Frist
Sie müssen den neuen Personalausweis unverzüglich nach der Namensänderung beantragen.
Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass, mit dem neuen Namen.
Terminbuchung Bürgerbüro
Sie können hier ganz bequem für den Bereich Bürgerbüro Ihren Wunschtermin buchen:
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Ansprechpunkt
Service-Hotline zum Personalausweis und zur Online-Ausweisfunktion
Telefon +49 1801 333333
E-Mail eID_buergerservice@bmi.bund.de
Öffnungszeiten
Mo 08:00 - 17:00 Uhr
Di 08:00 - 17:00 Uhr
Mi 08:00 - 17:00 Uhr
Do 08:00 - 17:00 Uhr
Fr 08:00 - 17:00 Uhr