Als unter 16-jährige Person den Personalausweis beantragen
Wenn Sie jünger als 16 Jahre alt sind, können Sie zusammen mit Ihren Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigen einen Personalausweis beantragen.
Volltext
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit haben, können Sie einen Personalausweis beantragen. Das gilt für Kinder ab ihrer Geburt. Als unter 16-jährige Person müssen Sie von Ihren Eltern begleitet werden. Ihre Eltern oder Erziehungsberechtigen übernehmen die Antragstellung für Sie.
Ihr Personalausweis ist maximal 6 Jahre gültig. Wenn Sie 16 Jahre alt werden, müssen Sie einen gültigen Personalausweis besitzen, wenn Sie keinen gültigen Reisepass besitzen.
Der Personalausweis wird vor Ablauf des eingetragenen Datums des Gültigkeitsendes in folgenden Fällen ungültig:
- Eintragungen treffen nicht mehr zu, zum Beispiel bei Änderung des Namens.
- Sie sind auf Ihrem Foto nicht mehr eindeutig erkennbar. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.
Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen. Das ist in der Regel das Bürgeramt. Antragstellungen bei jeder anderen Personalausweisbehörde sind möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund haben. Sie zahlen dann einen Zuschlag.
Den Personalausweis kann man ab dem 16. Geburtstag als elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweis) nutzen. Bei Kindern und Jugendlichen bis zu einem Alter von 16 Jahren ist diese Funktion automatisch abgeschaltet. Wenn Sie mindestens 16 Jahre alt sind, können Sie die Funktion nachträglich gebührenfrei freischalten lassen, beispielsweise im Bürgeramt, und zugleich eine sechsstellige selbstgewählte PIN setzen, bevor Sie den Online-Ausweis nutzen können.
Wenn Sie dringend ein Ausweisdokument benötigen, können Sie zunächst einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Dieser ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
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altes Ausweisdokument, unabhängig davon, ob dieses gültig oder bereits abgelaufen ist:
- alter Personalausweis oder Reisepass
- alter Kinderreisepass
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wenn kein alter Personalausweis oder Pass vorhanden:
- Geburtsurkunde
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bei nur einem anwesenden sorgeberechtigten Elternteil:
- Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
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bei nur einer erziehungsberechtigten Person:
- Sorgerechtsnachweis
- biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf). Für Säuglinge und Kleinkinder gelten Ausnahmen von den Biometrie-Anforderungen laut Fotomustertafel.
Voraussetzungen
Sie können mit unter 16 Jahren einen Personalausweis ausgestellt erhalten, wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
- Sie beziehungsweise Ihre Erziehungsberechtigten müssen einen wichtigen Grund haben, warum Sie Ihren Personalausweis nicht bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
Nur noch digitale Ausweisfotos
Das Bürgerbüro informiert:
Ab dem 1. Mai 2025 nur noch digitale Fotos für Pässe und Personalausweise möglich!
Ein Lichtbild für Ihren Personalausweis oder Ihren Reisepass darf ab dem 01.05.2025 ausschließlich digital erstellt und auf einem gesicherten elektronischen Weg zur Behörde übermittelt werden. Das Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen sieht diese Änderung vor, um künftig die Manipulation von hoheitlichen Dokumenten durch Morphing zu unterbinden.
Fotostudios und Fotografen benötigen hierfür einen Zugang zu einem vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifizierten Cloud-Dienst, sowie eine entsprechende Anwendersoftware. Ihr Lichtbild wird künftig verschlüsselt und sicher in diese Cloud hoch geladen. Sie selbst erhalten anstelle Ihres Fotos nur noch den zu Ihrem Foto generierten Barcode vom Fotografen. Damit gehen Sie dann zu Ihrer Pass- und Personalausweisbehörde.
Ihr Papierfoto kann also nur noch bis zum 30.04.2025 für Personalausweise und Reisepässe entgegengenommen werden! (Der Antrag auf Umstellung der Fahrerlaubnis ist weiterhin mit Papierfoto möglich.)
Digitale Lichtbilder sollen zukünftig auch im Bürgerbüro der Stadt Luckenwalde aufgenommen werden können. Die Vorbereitungen hierfür sind zwar abgeschlossen, jedoch ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannt, wann unsere Behörde an das System der Lichtbilderfassung angebunden wird.
Möchten Sie Ihr Foto in der Behörde erstellen lassen, beträgt die Gebühr pro beantragtem Dokument zusätzlich 6,00 €.
Sommerzeit ist Reisezeit.
Prüfen Sie daher bitte noch einmal die Gültigkeit Ihrer Dokumente.
Hat auch Ihr Kind ein gültiges Ausweisdokument?
Auch Babys und Kinder benötigen für eine Auslandsreise ein gültiges Reisedokument.
Noch gültige Kinderreisepässe, insbesondere die in der Gültigkeit verlängerten Kinderreisepässe, werden jedoch nicht mehr von allen Staaten (teilweise auch innerhalb der EU) als Ausweisdokument akzeptiert. Hinweise zu den Einreisebestimmungen der jeweiligen Länder entnehmen Sie bitte dem Auswärtigen Amt.
Das Team des Bürgerbüros ist wie folgt für Sie da:
Montag und Dienstag ausschließlich nach Terminvereinbarung
Donnerstag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr (ohne Termin)
Freitag 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr (ohne Termin)
Jeden 1. Samstag im Monat 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr (ohne Termin)
Einen Termin können Sie sich online unter www.luckenwalde.de buchen.
An den Sprechtagen ohne Termin ziehen Sie sich eine Wartemarke. Bitte beachten Sie, dass die Nummernausgabe ca. 30 min vor Ende der Sprechzeiten abgeschaltet wird. Das Bürgerbüro behält sich bei einem erhöhten Besuchsaufkommen vor, die Ausgabe von Wartemarken gegebenenfalls schon zu einem früheren Zeitpunkt zu sperren. Der Grund ist, dass bei einem sehr hohen Besuchsaufkommen mit Warte- und Bearbeitungszeiten weit über die Servicezeiten hinaus zu rechnen ist. Wir bitten um Verständnis, dass später kommende Besucher/-innen dann nicht mehr bedient werden können.
Verfahrensablauf
Ihre Eltern beziehungsweise Ihre Erziehungsberechtigten müssen den Personalausweis persönlich und zusammen mit Ihnen beim Bürgeramt beantragen:
- Ihre Eltern stellen den Antrag gemeinsam, wenn sie gemeinsam sorgeberechtigt sind.
- Ein sorgeberechtigtes Elternteil kann sich per Vollmacht durch das andere sorgeberechtigte Elternteil vertreten lassen.
- Sie müssen unterschreiben, wenn sie zum Antragszeitpunkt 10 Jahre oder älter sind.
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Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken zur Speicherung im Dokument gesetzlich verpflichtend (flacher Abdruck in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers).
- Personen, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, geben keinen Fingerabdruck ab.
- Sie erhalten eine Einmal-PIN und die Entsperrnummer (PUK) in einem geschlossenen Kuvert. Diese Informationen benötigen Sie erst nach Ihrem 16. Geburtstag.
- Ihr Bürgeramt informiert Ihre Eltern bei der Beantragung, wann sie Ihren Personalausweis abholen können.
- Bei vielen Bürgerämtern können Ihre Eltern online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren.
- Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
Bearbeitungsdauer
Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.
Frist
Spätestens wenn Sie 16 Jahre alt werden, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument wie einen Reisepass oder einen vorläufigen Reisepass.
Terminbuchung Bürgerbüro
Sie können hier ganz bequem für den Bereich Bürgerbüro Ihren Wunschtermin buchen:
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Bundesministerium des Innern (BMI)
Ansprechpunkt
Service-Hotline zum Personalausweis und zur Online-Ausweisfunktion
Telefon +49 1801 333333
E-Mail eID_buergerservice@bmi.bund.de
Öffnungszeiten
Mo 08:00 - 17:00 Uhr
Di 08:00 - 17:00 Uhr
Mi 08:00 - 17:00 Uhr
Do 08:00 - 17:00 Uhr
Fr 08:00 - 17:00 Uhr