Familien- und Sozialpass

Der Sozialpass wird nach der „Richtlinie über den Sozialpass der Stadt Luckenwalde“ an Bürger die ihren Hauptwohnsitz in Luckenwalde haben vergeben, wenn sie sich im Leistungsbezug von Leistungen nach dem SGB II, SGB VIII, SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz befinden. Er gewährt den Passinhabern einen halbjährlichen kostenlosen Eintritt in die Flämingtherme, im Sommer ermäßigten Eintritt ins Freibad Elsthal, eine kostenlose Nutzung der Bibliothek, eine Ermäßigung der Fahrtkosten für die Stadtlinie und auch eine Ermäßigung bei stadteigenen Veranstaltungen.

Sozialpässe können ausgestellt werden für:

  • für Einzelpersonen
  • für Einzelpersonen mit Eintragung der minderjährigen Kinder
  • ab 10. Lebensjahr für Kinder einzeln, von dieser Regelung kann in begründeten Fällen abgewichen werden.
  • für Schwerbehinderte mit Begleitperson

Sozialpässe mit Begleitperson werden nur gegen Vorlage des Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen "B" ausgestellt.

Notwendige Unterlagen

Persönliche Abgabe des vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Antrages unter Beifügung von:

  1. Bewilligungsbescheide der Leistungsansprüche (Alg II, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter bzw. Erwerbsunfähigkeit oder Ansprüche nach dem AsylbLG) im Original.
  2. Ein Dokument (Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltsgestattung oder Duldung).
  3. Ein Passfoto für alle Personen, für die ein Sozialpass ausgestellt werden soll.

Formulare

Gebühren/Preise

Kostenfrei

Rechtsgrundlagen