Hausnummer Festsetzung

Informationen rund um die Hausnummerierung

Beschreibung

Hausnummern dienen neben dem Privat- und Wirtschaftsverkehr der Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet sowie der Kennzeichnung von Gebäuden. Insbesondere stellen sie aber eine Orientierungshilfe für Rettungsdienst, Polizei, Feuerwehr, Post und Lieferservice dar.
Sie werden vom Stadtplanungsamt auf Antrag für bestehende und neue Gebäude amtlich festgesetzt und vergeben.
Der Grundstückseigentümer ist verpflichtet, die von der Stadt zugewiesene Hausnummer von der Straße deutlich sichtbar am Hauseingang oder an der zur Straße liegenden Gebäudeseite anzubringen.
Näheres über die Gestaltung, Anbringung der Nummernschilder, Pflichten des Eigentümers und Kostenregelung beschreibt die unten angegebene ordnungsbehördliche Verordnung.

Rechtsgrundlagen

Notwendige Unterlagen

  • Grundstückseigentümernachweis oder Bevollmächtigung
  • Bei einem geplanten Gebäude ist die zukünftige Lage des Gebäudes mit seinem Haupteingang in einem Lageplan darzustellen.

Gebühren/Preise

40,40 €

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