Rangrücktritte/Vorrangeinräumungen für im Grundbuch eingetragene Rechte der Stadt

Beschreibung

Einige Grundbucheintragungen müssen aufgrund ihrer Bedeutung im Rang vor anderen im Grundbuch bestehenden Rechten geführt werden (zum Beispiel Darlehen). Dann ist es erforderlich, einen Rangrücktritt zu erklären.

Notwendige Unterlagen

formloser Antrag

Grundbuchauszug

Gebühren

Rechtsgrundlagen