Rangrücktritte/Vorrangeinräumungen für im Grundbuch eingetragene Rechte der Stadt
Beschreibung
Einige Grundbucheintragungen müssen aufgrund ihrer Bedeutung im Rang vor anderen im Grundbuch bestehenden Rechten geführt werden (zum Beispiel Darlehen). Dann ist es erforderlich, einen Rangrücktritt zu erklären.
Notwendige Unterlagen
formloser Antrag
Grundbuchauszug
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Weitere Informationen
Seite drucken | zuletzt geändert am: 26.10.2023