Bibliotheksausweis Ausgabe für besondere Personengruppen
Einen Bibliotheksausweis für besondere Personengruppen erhalten Sie gleich nach Anmeldung in einer Bibliothek.
Volltext
Wenn Sie Bücher sowie andere Medien ausleihen oder bestellen wollen, benötigen Sie einen Ausweis der jeweiligen Bibliothek.
Ein Bibliotheksausweis ist auch erforderlich für den Zugriff auf elektronische Ressourcen (z. B. E-Journals, E-Books, Datenbanken) und gegebenenfalls weitere Bibliotheksdienstleistungen (z. B. Online-Fernleihe oder
-Benutzerkonto
). Für jede Ausleihe ist der Ausweis vorzuweisen.
Hinweis: Die Gültigkeit des Bibliotheksausweises ist zeitlich begrenzt (z.B. 12 Monate), so dass Sie im Bedarfsfall eine Verlängerung beantragen müssen.
Rechtsgrundlagen
Stadtbibliothek Luckenwalde Benutzungsordnung -arabisch-
Gebühren/Preise
- Transferleistungsempfänger sind möglicherweise von der Zahlung des Benutzerentgelts befreit.
- Minderjährige zahlen kein Benutzungsentgelt.
- Öffentliche Einrichtungen sind möglicherweise von der Zahlung des Benutzerentgelts befreit.
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung des zuständigen Einwohnermeldeamtes oder anderer amtlicher Ausweis mit Wohnsitzangabe
-
Vorlage eines amtlichen Nachweises oder Bescheinigung der Ausbildungsstelle oder Studentenausweis
oder ähnliches
Voraussetzungen
nachgewiesene Zugehörigkeit zu einer besonderen Personengruppe gemäß Benutzungs- und Entgeltordnung
Verfahrensablauf
Einen Bibliotheksausweis für besondere Personengruppen erhalten Sie nach vorheriger Anmeldung:
- Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der Bibliothek ein.
- Zahlen Sie das Benutzungsentgelt.
- Sie erhalten dann den Bibliotheksausweis sofort vor Ort oder per Post innerhalb einiger Tage.
Bearbeitungsdauer
- persönlich vor Ort: etwa 15 Minuten
- per Post: maximal 10 Tage
Formulare
Hinweise (Besonderheiten)
- Ausweisverlust oder Änderungen bei den persönlichen Daten sind sofort der Bibliothek mitzuteilen.
- Der Ausweis bleibt Eigentum der Bibliothek und ist nicht auf andere Personen übertragbar.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg