Bibliotheksausweis Ausgabe für juristische Personen
Einen Bibliotheksausweis für juristische Personen erhalten Sie gleich nach Anmeldung in einer Bibliothek.
Volltext
Wenn Sie sich in einer Bibliothek mittels einer natürlichen Person angemeldet haben, bekommen Sie umgehend einen Bibliotheksausweis persönlich ausgehändigt oder per Post zugeschickt. Der Ausweis ermöglicht bis zu drei Bevollmächtigten, Bücher bzw. Medien in einer Bibliothek auszuleihen oder zu bestellen sowie etwaige weitere Bibliotheksdienstleistungen in Anspruch zu nehmen.
Für jede Ausleihe ist der Ausweis vorzuweisen.
Hinweis: Die Gültigkeit des Bibliotheksausweises ist zeitlich begrenzt (z.B. 12 Monate), so dass Sie im Bedarfsfall eine Verlängerung beantragen müssen.
Rechtsgrundlagen
Gebühren/Preise
- Transferleistungsempfänger sind möglicherweise von der Zahlung des Benutzerentgelts befreit.
- Minderjährige zahlen kein Benutzungsentgelt.
- Öffentliche Einrichtungen sind möglicherweise von der Zahlung des Benutzerentgelts befreit.
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung des zuständigen Einwohnermeldeamtes oder anderer amtlicher Ausweis mit Wohnsitzangabe
- evtl. schriftlicher Nachweis der Zeichnungsberechtigung
Voraussetzungen
juristische Person im Sinne der Gesetzgebung
Verfahrensablauf
Einen Bibliotheksausweis für juristische Personen erhalten Sie nach vorheriger Anmeldung:
- Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der Bibliothek ein.
- Versehen Sie das Antragsformular zusätzlich mit einem Dienst- bzw. Firmenstempel und den Unterschriften von maximal drei bevollmächtigen Personen.
- Zahlen Sie das Benutzungsentgelt.
- Sie erhalten dann den Bibliotheksausweis sofort vor Ort oder per Post innerhalb einiger Tage.
Bearbeitungsdauer
- persönlich vor Ort: etwa 15 Minuten
- per Post: maximal 10 Tage
Formulare
Hinweise (Besonderheiten)
- Ausweisverlust oder Änderungen bei den persönlichen Daten sind sofort der Bibliothek mitzuteilen.
- Der Ausweis bleibt Eigentum der Bibliothek.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg