Bibliotheksausweis Ausgabe für Minderjährige
Einen Bibliotheksausweis für Minderjährige erhalten Sie gleich nach Anmeldung in einer Bibliothek.
Volltext
Wenn Sie sich in einer Bibliothek angemeldet haben, bekommen Sie umgehend einen Bibliotheksausweis für Minderjährige persönlich ausgehändigt oder per Post zugeschickt. Der Ausweis ermöglicht Kindern und Jugendlichen, Bücher bzw. Medien in einer Bibliothek auszuleihen oder zu bestellen sowie etwaige weitere Bibliotheksdienstleistungen in Anspruch zu nehmen
Für jede Ausleihe ist der Ausweis vorzuweisen.
Hinweis: Die Gültigkeit des Bibliotheksausweises ist zeitlich begrenzt (z.B. 12 Monate), so dass Sie im Bedarfsfall eine Verlängerung beantragen müssen.
Rechtsgrundlagen
Gebühren/Preise
- Transferleistungsempfänger sind möglicherweise von der Zahlung des Benutzerentgelts befreit.
- Minderjährige zahlen kein Benutzungsentgelt.
- Öffentliche Einrichtungen sind möglicherweise von der Zahlung des Benutzerentgelts befreit.
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung des zuständigen Einwohnermeldeamtes oder anderer amtlicher Ausweis mit Wohnsitzangabe
- Einverständniserklärung einer erziehungsberechtigten Person
Weitere erforderliche Unterlagen
- Bei Minderjährigen obliegt die Vorlagepflicht dem gesetzlichen Vertreter.
- Gültiger Schülerausweis.
Verfahrensablauf
Einen Bibliotheksausweis für Minderjährige erhalten Sie nach vorheriger Anmeldung:
- Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der Bibliothek ein.
- Zahlen Sie das Benutzungsentgelt.
- Sie erhalten dann den Bibliotheksausweis sofort vor Ort oder per Post innerhalb einiger Tage.
Bearbeitungsdauer
- persönlich vor Ort: etwa 15 Minuten
- per Post: maximal 10 Tage
Formulare
Hinweise (Besonderheiten)
- Kinder können meist ab Schulbeginn (Einschulung) einen eigenen Bibliotheksausweis erhalten.
- Ausweisverlust oder Änderungen bei den persönlichen Daten sind sofort der Bibliothek mitzuteilen.
- Der Ausweis bleibt Eigentum der Bibliothek und ist nicht auf andere Personen übertragbar.
- Eine Anmeldung von Minderjährigen ist nur im Beisein eines Sorgeberechtigten möglich.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg