Spendenangelegenheiten

Beschreibung

Zuwendungsbestätigungen für Geld- und Sachzuwendungen für eigene gemeinnützige Einrichtungen der Stadt Luckenwalde bzw. in den Fällen des Durchlaufspendenverfahrens, d. h. der Weiterleitung von Zuwendungen an steuerbegünstigte Körperschaften, z. B. an gemeinnützige Vereine.

Notwendige Unterlagen

 

in den Fällen der Weiterleitung von Zuwendungen: der jeweils aktuell gültige Feststellungsbescheid bzw. Feststellungsbescheid  des Finanzamtes für den betreffenden Verein

Rechtsgrundlagen