Unbedenklichkeitsbescheinigung (steuerlich)
Beschreibung
Es wird einer Firma/einem Gewerbetreibenden bescheinigt, dass seitens der Stadt keine offenen Forderungen bestehen und fällige Zahlungen pünktlich geleistet werden.
Notwendige Unterlagen
Personalausweis bzw. schriftlicher Antrag, aus dem die aktuellen Firmendaten hervorgehen.
Gebühren/Preise
11,10 €
Rechtsgrundlagen
Weitere Informationen
Seite drucken | zuletzt geändert am: 28.07.2023