Unbedenklichkeitsbescheinigung (steuerlich)

Beschreibung

Es wird einer Firma/einem Gewerbetreibenden bescheinigt, dass seitens der Stadt keine offenen Forderungen bestehen und fällige Zahlungen pünktlich geleistet werden.

Notwendige Unterlagen

Personalausweis bzw. schriftlicher Antrag, aus dem die aktuellen Firmendaten hervorgehen.

Gebühren/Preise

11,10 €

Rechtsgrundlagen