Verkehrsüberwachung (ruhender Verkehr, Verwarnungen, Bußgelder, Kostenbescheide)

Beschreibung

Der Außendienst des Ordnungsamtes (Abteilung Allgemeine Ordnungsangelegenheiten) ist im gesamten Stadtgebiet und den Ortsteilen von Luckenwalde unterwegs und kontrolliert die Vorgaben der StVO. Allerdings betrifft dies nur den ruhenden Verkehr, d. h. die Park- und Haltvorschriften. Alles, was hingegen mit dem fließenden Verkehr zu tun, z.B. Geschwindigkeitsüberwachungen oder auch Radfahrer, die den Gehweg benutzen, fällt in die Zuständigkeit der Polizei.

Wird ein Parkverstoß festgestellt, wird an den Scheibenwischer i.d.R. das sogenannte Knöllchen (oder auch Strafzettel) geklemmt. Rein rechtlich handelt es sich hierbei um ein Verwarngeldangebot. Durch Zahlung wird das Verwarngeld angenommen und der Vorgang ist erledigt. Bei Nichtzahlung kommen hingegen Gebühren und Auslagen hinzu, da das Verwarngeld dann als nicht angenommen gilt und das Verfahren als Bußgeldverfahren weitergeführt wird. Ist man mit der Verwarnung jedoch nicht einverstanden, ist es sinnvoll, auf die Zusendung des Anhörbogens zu warten. Auf diesem besteht die Möglichkeit, sich zu dem Sachverhalt zu äußern. Weitere Kosten entstehen hierbei noch nicht.

Rechtsgrundlagen