Wegerechte über nicht öffentliche, städtische Grundstücke
Beschreibung
Für das Begehen von nicht öffentlichen, städtischen Flächen ist die Sicherung des Rechts im Grundbuch erforderlich.
Notwendige Unterlagen
formloser Antrag
Gebühren
Entschädigung für die in Anspruch genommene Fläche
Rechtsgrundlagen
Weitere Informationen
Seite drucken | zuletzt geändert am: 26.10.2023