Wegerechte über nicht öffentliche, städtische Grundstücke

Beschreibung

Für das Begehen von nicht öffentlichen, städtischen Flächen ist die Sicherung des Rechts im Grundbuch erforderlich.

Notwendige Unterlagen

formloser Antrag

Gebühren

Entschädigung für die in Anspruch genommene Fläche

Rechtsgrundlagen