Fundangelegenheit (Munitionsfund)
Beschreibung
Bei einem Munitionsfund ist sofort die Polizei oder die Ordnungsbehörde zu informieren, die Behörde wird dann den Munitionsbergungsdienst benachrichtigen.
Der Munitionsfund ist in der vorgefundenen Lage unverändert zu belassen und keinesfalls zu berühren. Eine Sicherung erfolgt ausschließlich durch die Polizei oder Ordnungsbehörde.
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Seite drucken | zuletzt geändert am: 28.07.2023