Katzen - Katzenkastration

Beschreibung

Um einer Überpopulation freilaufender Katzen entgegenzuwirken, hat die Stadt Luckenwalde die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von Freigängerkatzen eingeführt (Katzenkastrationsverordnung). Ausgenommen von dieser Pflicht sind Katzenhalter und Katzenhalterinnen in den Ortsteilen Kolzenburg und Frankenfelde. Im Stadtgebiet Luckenwalde haben Katzenhalter und Katzenhalterinnen, die ihrer Katze Zugang ins Freie gewähren, diese zuvor von einem Tierarzt kastrieren und mittels einer Tätowierung oder durch das Implantieren eines Mikrochips kennzeichnen zu lassen. Dies gilt für Katzen ab dem 5. Lebensmonat. Ausnahmen von der Kastrations- und Kennzeichnungspflicht bei Vorliegen eines wichtigen Grundes können auf Antrag bei der örtlichen Ordnungsbehörde zugelassen werden.

Rechtsgrundlagen