Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich anmelden.

Sie brauchen sich nicht bei der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die bisherige Wohnung lag, abmelden.

Rechtsgrundlage(n)

Notwendige Unterlagen

Voraussetzungen

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.

Frist

Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.

Terminbuchung Bürgerbüro

Sie können hier ganz bequem für den Bereich Bürgerbüro Ihren Wunschtermin buchen:

Online Terminbuchung

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 19.11.2015
Fachlich freigegeben durch:

BMI, Dr. Laier, RL VII2