Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich anmelden.
Sie brauchen sich nicht bei der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die bisherige Wohnung lag, abmelden.
Rechtsgrundlage(n)
Notwendige Unterlagen
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Frist
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.
Terminbuchung Bürgerbüro
Sie können hier ganz bequem für den Bereich Bürgerbüro Ihren Wunschtermin buchen:
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
BMI, Dr. Laier, RL VII2