Städtebauliche Satzungen

Beschreibung

Abrundungssatzung/ Innenbereichssatzung

Mit der städtebaulichen Satzung nach § 34 Absatz 4 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) besitzt die Gemeinde unterhalb der Ebene der Bebauungsplanung die Möglichkeit, den unbeplanten Innenbereich verbindlich vom Außenbereich abzugrenzen und dadurch die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben steuernd zu gestalten.
Dies erfolgte für den Ortsteil Kolzenburg.

Gestaltungssatzung

Bezüglich der äußeren Gestaltung von Gebäuden können die Gestaltungssatzungen recht konkrete Vorgaben zu Form, Material, Farbe und Größenfestsetzungen machen.
Um den Bereich des Zentrums besonders zu schützen, wurde die Satzung beschlossen.

Stadtumbausatzung „Karree“

Mit der Stadtumbausatzung „Karree“ verfolgt die Stadt Luckenwalde das Ziel einer nachhaltigen, wirtschaftlichen, sozialverträglichen und ökologischen Stadtentwicklung auf Grundlage des Integrierten Stadtumbaukonzeptes in dem betroffenen Gebiet. Das Gebiet „Karree“ ist festgelegtes Stadtumbaugebiet und wurde als Erhaltungsgebiet mit Priorität eingestuft.

Stellplatz- und Stellplatzablösesatzung

Bebauungspläne

Die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde ist nach § 1 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) durch die Bauleitplanung vorzubereiten. Der Bebauungsplan ist als verbindlicher Bauleitplan das wichtigste Instrument des Bauplanungsrechts. Er setzt für die in seinem Geltungsbereich befindlichen Grundstücke die bauliche und sonstige Nutzung parzellenscharf fest.

Notwendige Unterlagen

In Abstimmung mit dem Fachamt.

Rechtsgrundlagen