Melderegisterauskunft - Erteilung Gruppenauskunft
Sie erhalten eine Melderegisterauskunft über eine Vielzahl nicht namentlich bezeichneter Personen (Gruppenauskunft) nur, soweit diese im öffentlichen Interesse liegt.
Die Zusammensetzung der Personengruppen können Sie frei mit ausgewählten Daten vornehmen. Hierzu stehen Ihnen zur Verfügung:
- Geburtsdatum,
- Geschlecht,
- derzeitige Staatsangehörigkeit,
- derzeitige Anschriften,
- An- und Auszugsdatum sowie
- Familienstand mit der Angabe, ob ledig, verheiratet, geschieden, verwitwet, eine Lebenspartnerschaft führend, Lebenspartnerschaft aufgehoben oder Lebenspartner verstorben.
Neben der Zugehörigkeit zu der von Ihnen zusammengestellten Gruppe dürfen Ihnen Vornamen und Familienname, Doktorgrad, Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeiten, derzeitige Anschriften und gesetzliche Vertreter mit Vornamen und Familienname sowie Anschrift mitgeteilt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Nachweis des öffentlichen Interesses
Voraussetzungen
Die Auskunft muss im öffentlichen innerstaatlichen Interesse sein. Hierunter ist das Interesse der Allgemeinheit zu verstehen, das von dem Interesse einzelner Personen oder Gruppen zu unterscheiden ist.
Hinweis zur Datenerhebung
Gemäß § 47 Bundesmeldegesetz dürfen die übermittelten Daten nur für den beantragten Zweck verwendet werden. Anschließend sind die Daten unwiderruflich zu löschen.
Kosten
Verfahrensablauf
Antragstellung
Formulare
Formlose Antragsstellung möglich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Terminbuchung Bürgerbüro
Sie können hier ganz bequem für den Bereich Bürgerbüro Ihren Wunschtermin buchen:
Urheber
Dr. Laier, RL VII2
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal