Verfügungsfonds - Städtebauförderung

Beschreibung

Attraktive Innenstädte, lebenswerte Stadtteilzentren und Ortskerne haben herausragende Bedeutung für die Zukunft unserer Städte. Viele Ortsteilzentren und auch Innenstädte sind jedoch mit Funktionsverlusten und Gebäudeleerstand konfrontiert. Die Unterstützung lebenswerter Stadt- und Ortsteilzentren trägt wesentlich zur Innenstadtentwicklung der Städte bei. Vor diesem Hintergrund haben Bund und Länder 2008 mit dem neuen Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ einen Förderschwerpunkt gesetzt und 2014 auf die übrigen Städtebauförderprogramme übertragen.

Mit dem Förderprogramm wurde ein Angebot zur Einrichtung von Verfügungsfonds geschaffen als ein unterstützendes Instrument zur Erreichung der Sanierungs- und Entwicklungsziele.

Das Instrument des Verfügungsfonds zielt darauf, privates Engagement und private Finanzressourcen für die Erhaltung und Entwicklung zentraler Stadtbereiche zu aktivieren, die Herbeiführung und Stärkung von Kooperationen unterschiedlicher Akteure und die Stärkung der Selbstorganisation der privaten Kooperationspartner. Zugleich eröffnet der Fonds die Möglichkeit, finanzielle Mittel flexibler und lokal angepasster einzusetzen (Umsetzung „eigener“ Projekte).

Am 16.10.2018 hat die Stadtverordnetenversammlung die Kommunale Richtlinie zur Mittelvergabe aus den Verfügungsfonds der Programme “Stadtumbau“ und “Soziale Stadt“ beschlossen.

Formulare