Logo der Stadt Luckenwalde - Nutzungsbedingungen zur Verwendung
Beschreibung
Das Logo der Stadt Luckenwalde kann Vereinen, Verbänden, Institutionen, Privatpersonen, Einwohnern und Unternehmen, die ihre Verbundenheit mit der Stadt Luckenwalde zum Ausdruck bringen wollen, zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden. Die Entscheidung über die Nutzung im Einzelfall trifft die Stadt Luckenwalde. Voraussetzung ist der Abschluss einer Nutzungsvereinbarung auf der Basis der Nutzungsbedingungen.
Parteien, Wählergruppen, politischen Organisationen oder Verbänden und Bürgerinitiativen ist die Nutzung des Stadtlogos untersagt.
Bei der Verwendung des Logos der Stadt Luckenwalde in Warenzeichen oder für sonstige geschäftliche oder Vereinszwecke darf nicht der Eindruck erweckt werden, dass es sich hierbei um eine amtliche Verwendung durch die Stadt Luckenwalde oder durch sie autorisierte Veröffentlichungen handelt. Das Logo darf nicht zentrales Gestaltungselement sein.
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