Flächennutzungsplan

Beschreibung

Für die Umsetzung der durch das Grundgesetz erteilten kommunalen Planungshoheit stellt das Baugesetzbuch den Gemeinden zwei Regelungsebenen zur Verfügung. Es handelt sich um die vorbereitende Bauleitplanung (Flächennutzungsplan) und die verbindliche Bauleitplanung (Siehe Bebauungspläne).
Der Flächennutzungsplan stellt für das gesamte Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung in den Grundzügen dar, insbesondere werden die für die Bebauung vorgesehenen Flächen dargestellt. Unmittelbares Planungsrecht ergibt sich aus dem Flächennutzungsplan nicht, er bildet aber die Grundlage für Aufstellung von Bebauungsplänen, deren Inhalt sich aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes ergeben muss.

Der Flächennutzungsplan wird von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Im Rahmen der Aufstellung oder der Änderung wird eine zweistufige Bürger- und Behördenbeteiligung durchgeführt. Informationen über die Bürgerbeteiligungen sind dem Amtsblatt der Stadt Luckenwalde und der Pelikan-Post zu entnehmen. Jeder Bürger hat unabhängig von einer persönlichen Betroffenheit das Recht, sich im Planungsverfahren zu beteiligen.

Rechtsgrundlagen