Fundsachen, -büro

Beschreibung

Der Finder hat den Fund (Wert über 10,00 EUR) unverzüglich bei der zuständigen Ordnungsbehörde (Fundbüro) anzuzeigen. Außerhalb der Geschäftszeiten der Ordnungsbehörde nimmt jede Polizeidienststelle eine entsprechende Fundanzeige entgegen und leitet diese an die Ordnungsbehörde weiter.

Der Fund von Sachen deren Besitz eine Genehmigung erfordert, wie beispielsweise Waffen, ist unverzüglich bei der Ordnungsbehörde anzuzeigen. Es besteht hier in Absprache und nach Anordnung durch die zuständige Behörde eine Ablieferungspflicht.

Formulare

Gebühren/Preise

Verwahrgebühren Fundsachen:


im Wert von unter 25,00 € = gebührenfrei
im Wert von 25,00 bis unter 150,00 € = 6,00 €
im Wert von 150,00 bis unter 500,00 € = 11,00 €
im Wert ab 500,00 € = 16,00 € je angefangene 500,00 €

Rechtsgrundlagen