Verwendung des kommunalen Wappens Genehmigung
Das Stadtwappen kann Vereinen, Verbänden, Institutionen, Privatpersonen, Einwohnern und Unternehmen, die ihre Verbundenheit mit der Stadt Luckenwalde zum Ausdruck bringen wollen, zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden. Die Entscheidung über die Nutzung im Einzelfall trifft die Stadt Luckenwalde.
Parteien, Wählergruppen, politischen Organisationen oder Verbänden und Bürgerinitiativen ist die Nutzung des Stadtwappens untersagt.
Rechtsgrundlagen
Voraussetzungen
Voraussetzung ist der Abschluss einer Nutzungsvereinbarung.
Gebühren
10,00 € Verwaltungsgebühr bei kommerzieller Verwendung des Stadtwappens