Verwendung des kommunalen Wappens Genehmigung

Das Stadtwappen kann Vereinen, Verbänden, Institutionen, Privatpersonen, Einwohnern und Unternehmen, die ihre Verbundenheit mit der Stadt Luckenwalde zum Ausdruck bringen wollen, zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden. Die Entscheidung über die Nutzung im Einzelfall trifft die Stadt Luckenwalde. 
Parteien, Wählergruppen, politischen Organisationen oder Verbänden und Bürgerinitiativen ist die Nutzung des Stadtwappens untersagt.

Rechtsgrundlagen

Voraussetzungen

Voraussetzung ist der Abschluss einer Nutzungsvereinbarung.

Gebühren

10,00 € Verwaltungsgebühr bei kommerzieller Verwendung des Stadtwappens