Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen Erlaubnis

    • Antrag zur Nutzung städtischer Sportstätten, Turnhallen, Schulräume
    • Veranstaltungsanforderung für benötigte Ausstattungsgegenstände

Wer eine öffentliche Einrichtung (Sportstätte, Turnhalle, Schulräume, etc.) für Vereinssport und ähnliches nutzen will, muss gemäß § 3 der Betriebs- und Nutzungsordnung für die Inanspruchnahme von Räumen in den Gebäuden und von Sportplätzen in Stadien der Stadt Luckenwalde einen Antrag stellen.

Für Vereine und Sportgruppen mit Dauernutzungsvertrag gilt: Die Antragstellung für Nutzungszeiten sind jährlich zu überprüfen und bis zum 30.06. jeden Jahres für das nächste Schuljahr zu beantragen. Wird dieser Antrag nicht gestellt, besteht kein Anspruch auf Nutzungszeiten und der Dauervertrag gilt als unterbrochen.

Die Antragstellung hat von der/dem Vereinsvorsitzenden zu erfolgen bzw. einer/einem vom Vorsitzenden autorisierten Beauftragten zu erfolgen.

Eine Nutzung kommt erst mit Dauernutzungsvertrag bzw. für Sonderveranstaltungen mit Einzelvertrag zustande.

Alle Belegungspläne auf einen Blick

Sportstadion Werner-Seelenbinder-Stadion

Sportstadion Ernst-Kloß-Stadion

Sportplatz Baruther Tor

Sporthalle Fläminghalle

Sporthalle Bundesstützpunkt Ringen 1. LSC

Sporthalle Frankenstraße

Sporthalle Kleiner Haag

Sporthalle Ludwig-Jahn-Straße und Mensa

Sporthalle Theaterstraße

Erforderliche Unterlagen

schriftlicher Antrag

Formulare

Rechtsgrundlagen