An alle Eigentümer von Grundstücken und Immobilien
Bitte prüfen Sie, ob der Betrag auf Ihrem Abgabenbescheid der Stadt Luckenwalde mit demSteuermessbetrag auf dem Bescheid des Finanzamtes, den Sie nach Ihrer Grundsteuererklärung bekommen haben, übereinstimmt.
Die Grundsteuer ist grundsätzlich zu zahlen, auch wenn Sie Einspruch gegen den Grundsteuermessbescheid beim zuständigen Finanzamt eingelegt haben.
Bei Fragen zum Steuermessbetrag und zur Bearbeitung Ihres Einspruchs wenden Sie sich bitte ausschließlich an das zuständige Finanzamt.
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Auf dem Boulevard wird gerade der Europäische Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung gefeiert. Noch bis 12:30 Uhr findet man dort Informationsstände, Spiele und Mitmachaktionen. Mit Unterstützung von vielen Vereinen und Institutionen gestaltet der Senioren- und Behindertenbeirat der Stadt Luckenwalde den Protesttag seit vielen Jahren. Mit dabei sind unter anderem der DRK-Kreisverband, das Diakonische Werk, GAG Beratungszentrum, mediMobil TF und die Behindertenbeauftragte TF. Gemeinsam will man auch in Luckenwalde ein Zeichen zur Gleichstellung setzen.